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Urteil Wenn nur Linsen helfen

21.07.2008, 05:01

Düsseldorf ( rgm ). Kontaktlinsen sind dann eine medizinisch notwendige Maßnahme, wenn ein ausreichender Ausgleich der Sehbeeinträchtigung durch das Tragen einer Brille nicht möglich ist. Laut der ARAG bedarf es Kontaktlinsen jedenfalls dann, wenn der Versicherte nicht in der Lage ist, sich zu orientieren und einfachste Aufgaben zu erledigen ( SG Düsseldorf S 8 KR 252 / 06 ).