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Krankenhausverlegung Medizinische Gründe nötig

21.04.2008, 05:00

Kassel - In einem Fall wollte ein Angehöriger der Zeugen Jehovas einer möglichen Fremdblutinfusion bei seiner Herzoperation nicht zustimmen, worauf sich das " Krankenhaus-Verbindungskomitee " der religiösen Organisation einschaltete und in einem anderen Krankenhaus die Zusicherung erhielt, dass die OP auch ohne Fremdbluttransfusion möglich sei. Der Notfallpatient wurde per Hubschrauber für knapp 5000 Euro in die andere Klinik transportiert und operiert.

Seine Krankenkasse lehnte die Begleichung der Transportkosten ab. Zu Recht, entschied das Bundessozialgericht. Dass die Operation nicht im Ursprungskrankenhaus durchgeführt wurde, lag nur an der religiösen Ansicht des Patienten. Die Verlegung war aus medizinischer Sicht nicht notwendig ( BSG, Az .: KR 11 / 07 R ).