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Kasse zahlt künstliche Befruchtung nicht

26.10.2007, 04:56

Magdeburg - Unerfüllter Kinderwunsch wegen Unfruchtbarkeit führte eine 30-jährige in ein spanisches Krankenhaus, wo sie eine in Deutschland verbotene Eizellenspende durchführen ließ. Die Rechnung für die Behandlungskosten in Höhe von rund 7000 Euro reichte sie bei ihrer Krankenkasse ein. Diese weigerte sich jedoch zu zahlen, da der Eingriff in Deutschland nicht erlaubt sei und somit nicht mit in ihr Leistungsspektrum falle. Die Dame zog vor Gericht, das die Klage allerdings abwies. Abgesehen vom grundsätzlichen Behandlungsverbot in Deutschland, übernehmen Krankenkassen lediglich Kosten für Heilbehandlungen. Unerfüllter Kinderwunsch sei jedoch keine Krankheit ( LG Köln, Az .: 23 O 347 / 06 ).