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Zahnschmerzen Nach vier Tagen muss der Arzt handeln

20.04.2007, 04:56

Nürnberg - Lassen vier Tage nach einer eigentlich abgeschlossenen Zahnbehandlung die Schmerzen eines Patienten immer noch nicht nach, muss der behandelnde Arzt eingreifen und darf die Symptome nicht weiter als " Anpassungsschmerz " abtun. Zu dieser Auffassung ist das Oberlandesgericht Köln ( Az. 5 U 148 / 04 ) gelangt und hat einer Patientin, der das widerfahren ist, 7000 Euro Schadensersatz und ein Schmerzensgeld von 1500 Euro zugesprochen.

Wie die Deutsche Anwaltshotline berichtet, hatte sich die Rheinländerin an zwei ihrer Zähne einer Wurzelbehandlung unterzogen, wobei auch die Keramikfüllungen erneuert wurden. Weil die Schmerzen an einem Zahn nicht nachließen, nahm der Arzt eine nochmalige Wurzelkanalbehandlung vor, wobei er die Keramik wieder entfernte und später neu einsetzte. Als auch das nichts half, verweigerte er jeden weiteren Eingriff mit der Behauptung, es handle sich um Anpassungs- oder Übergangsschmerzen, wie sie nach einer solchen Füllung eben auftreten könnten. Ein später hinzugezogener anderer Zahnarzt konnte die beiden entzündeten Zähne dann nur noch ziehen und durch teure Implantate ersetzen.

Bei der Anhörung vor Gericht stellte der zahnmedizinische Sachverständige fest, dass nicht hinreichend auf die Beschwerden der Patientin reagiert worden sei. " Wenn solche Schmerzen länger als vier Tage anhalten, könne nicht mehr von einem Anpassungsschmerz ausgegangen werden, sondern müsse die Ursache vielmehr durch eine neue Röntgenkontrolle abgeklärt werden ", erklärt Rechtsanwalt Paul Vogel. Das ist nicht geschehen. Weil die Patientin dabei zwei natürliche Zähne verloren hat, wurde der Arzt zur Zahlung der Kosten für die Implantate und des Schmerzensgeldes verurteilt. " Denn immerhin war selbst die Nachbehandlung der Patientin noch mit erheblichen Schmerzen verbunden ", sagt Rechtsanwalt Vogel.