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Telefonforum zur Zahngesundheit Versiegelung beugt Karies vor

15.11.2006, 04:50

Fragen zur Zahngesundheit beantworteten am Volksstimme-Telefon Dr. Heidrun Petzold und Dr. Hans-Jörg Willer. Hier eine Auswahl von Fragen und Antworten.

Frage : Meiner 18-jährigen Tochter sollen auf Rat des Zahnarztes die noch nicht durchgebrochenen Weisheitszähne operativ entfernt werden Das soll nun unter Vollnarkose geschehen. Bedeutet dies etwa, dass Komplikationen zu erwarten sind ?

Antwort : Die Weisheitszähne bei Jugendlichen werden häufig in nur einer Sitzung, dann aber unter Vollnarkose, entfernt. Das ist an sich nicht ungewöhnlich. Aber die Entfernung dieser Zähne ist häufi g auch mit lokaler Betäubung möglich, dann allerdings in zwei oder mehr Sitzungen ratsam. Jeder Patient sollte auch selbst genau abwägen, für welche Variante er sich entscheidet, zumal die Kostenübernahme für Zahnbehandlungen unter Vollnarkose derzeit heftig diskutiert wird.

Frage : Bei meinem Vierjährigen wurde ein Kreuzbiss festgestellt. Kann dieser in seinem Alter schon kieferorthopädisch behandelt werden ?

Antwort : Kieferanomalien wie der Kreuzbiss oder andere Falschverzahnungen können schon im Milchgebiss gut und erfolgreich behoben werden. Man nennt dies kieferorthopädische Frühbehandlung. Sie sollte jedoch nicht vor dem vierten Lebensjahr beginnen und wird dann von der Krankenkasse bezahlt. Im Unterschied zu den Frühbehandlungen gibt es noch die so genannte Früher-Behandlung zum Beispiel bei Lippen-Kiefer-Gaumenspalten und anderen angeborenen Fehlbildungen des Kiefers, die unabhängig vom Alter des Kindes, also auch schon beim Säugling, beginnen kann. Generell gilt bei Auffälligkeiten der Zahnstellung im Milchgebiss : Je eher das Kind einem Kieferorthopäden vorgestellt wird, umso besser kann späteren aufwändigeren Behandlungen vorgebeugt werden.

Frage : Die ersten bleibenden Backenzähne unseres Siebenjährigen will der Zahnarzt jetzt versiegeln. Wozu soll das gut sein ?

Antwort : Die Versiegelung der Kauflächen der Backenzähne ist eine äußerst wirksame Maßnahme zur Kariesprophylaxe. Der aufgetragene Speziallack " versiegelt " im wahrsten Sinn des Wortes die so genannten Fissuren. In diesen kleinen Rillen können sich dann keine Karieserreger mehr einnisten. Sollte dies bereits geschehen sein, müssen sie vor der Versiegelung gründlich entfernt werden.

Frage : Im Kindergarten werden die Zähne der Kinder doch regelmäßig untersucht. Warum sollen wir, wie die Erzieherin es uns empfahl, zwischendurch noch extra mit unserer Tochter zum Zahnarzt gehen ?

Antwort : In der Kita lernen die Kleinen unter Anleitung die richtige Zahnputztechnik. Einmal im Jahr wird bei einer Reihenuntersuchung das Gebiss kontrolliert. Die eigentliche individuelle Prophylaxe gibt es aber auch für Kinder nur in der Zahnarztpraxis. Dort wird der Zahnstatus untersucht, das Kariesrisiko ermittelt und ein sich andeutender Defekt schon im Anfangsstadium repariert. Zur Individualprophylaxe, die die Krankenkassen bei Kindern vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr zweimal im Jahr komplett bezahlen, gehören auch Fluoridierungsmaßnahmen und die Fissurenversiegelung der hinteren Backenzähne sowie Putzanleitungen und Ernährungshinweise.

Kombiniert mit der Gruppenprophylaxe in Kindergärten und Grundschulen sowie gründlicher häuslicher Zahn- und Mundhygiene, haben die Kinder dann beste Voraussetzungen für gesunde Zähne. In Sachsen-Anhalt erhalten übrigens alle Eltern von Neugeborenen einen Zahngesundheitspass. Schulkinder bekommen zur Einschulung die " Fortsetzung " dieses Passes. Er gilt bis zum 12. Lebensjahr ( siehe Kasten ). Von da an gibt es das den Erwachsenen bekannte Bonusheft, in dem die regelmäßige Kontrolle beim Zahnarzt dokumentiert wird. Bei später eventuell nötigem Zahnersatz sichert dies den jeweiligen Krankenkassenzuschuss.

Frage : Stimmt es, dass Brackets zur Korrektur der Zahnstellung bei Kindern jetzt von den Eltern selbst bezahlt werden müssen ?

Antwort : Nein. Bei kieferorthopädischem Behandlungsbedarf sind Brackets bei Kindern nach wie vor Bestandteil des Leistungskatalogs der Krankenkassen. Die Krankenkasse muss aber vorher einen Behandlungsplan genehmigen. Dann übernehmen sie 80 Prozent der Kosten beim ersten Kind, ab dem zweiten behandlungsbedürftigen Kind 90 Prozent. Die Differenz haben die Eltern quartalsweise zu " verauslagen ". Der komplette Eigenanteil wird bei Vorlage der Abschlussmitteilung des Kieferorthopäden von der Kasse erstattet.

Frage : Ich brauche eine Vollprothese im Oberkiefer. Die soll auf Modellgussbasis angefertigt werden. Wird der Zahnersatz durch den Metallanteil dann nicht zu schwer ?

Antwort : Nein. Bei erhöhter Bruchgefahr, etwa bei ungünstigen Kieferverhältnissen, kann auch eine Totalprothese mit Metallgussbasis sinnvoll sein. Ihre Befürchtung, dass sie dadurch zu schwer werden könnte, ist unbegründet.

Frage : Wie kann ich meine Zähne weiter erhalten ? Ich bin 74 Jahre alt und habe bis auf einen Weisheitszahn noch alle eigenen Zähne. Jetzt aber bildet sich das Zahnfl eisch zurück. Was kann man dagegen tun ?

Antwort : Zunächst herzlichen Glückwunsch zu Ihrem noch fast vollständig erhaltenen eigenen Gebiss ! Um es weiter zu erhalten und die Entzündungen im Zahnfl eisch einzudämmen, sollten Sie nach wie vor auf gründliche Zahnpflege daheim und regelmäßige Kontrollbesuche beim Zahnarzt achten. Auf jeden Fall ratsam ist eine professionelle, individuelle Zahnreinigung in der Zahnarztpraxis, die möglichst zweimal im Jahr erfolgen sollte. Allerdings bezahlen die Krankenkassen diese wichtige Maßnahme zur Vorbeugung von Karies und Zahnfl eischerrankungen nicht.

Frage : Wann sollten Kinder das erste Mal einem Zahnarzt vorgestellt werden ?

Antwort : Möglichst bald nach dem ersten Geburtstag. Vorher sollten aber schon daheim regelmäßig die ersten Zähnchen geputzt werden. Wenn Sie dabei Verfärbungen feststellen, ist die Gefahr einer frühkindlichen Karies gegeben. Dann sofort zum Zahnarzt ! Für Kinder bis zum 18. Lebensjahr wird übrigens keine Kassengebühr erhoben.

Der Zahnarzt kann auch die kleinen Zahnschäden im Babymund behandeln, vor allem aber viele Tipps zur richtigen Pflege und gesunden Ernährung geben. Denn man kann es nicht oft genug sagen : Der Feind Nummer eins für Zähne ist Zucker. Darum bei Säuglingen auf gesüßte Getränke verzichten. Ab einem Jahr kann das Kind aus der Tasse trinken, die Flasche sollte dann tabu sein – genauso wie gut gemeinte Betthupfer. Das heißt kein generelles Verbot für Süßes, aber Naschereien " zwischendurch " und besonders nach dem Zähneputzen vor dem Schlafen sind besonders schädlich.

Frage : Wegen starker Beschwerden im Kiefergelenk wurde mir eine Schienentherapie empfohlen. Bezahlt das die gesetzliche Krankenkasse ?

Antwort : Ja, sie bezahlt aber nur die eigentliche Therapie. Die dafür unter Umständen vorab nötige spezielle Funktionsuntersuchung kann der Zahnarzt nicht über die Krankenkasse abrechnen. Dafür müssten Sie dann selbst aufkommen.