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Reise-Bescheinigung für Schmerzmittel

14.08.2006, 04:56

Baierbrunn - Wer auf Reisen ein Schmerzmittel mitführen muss, das dem Betäubungsmittelgesetz unterliegt, muss dafür eine Bescheinigung mit sich führen, berichtet das Magazin " Apotheken-Umschau ". Am häufi gsten kommt dies für Morphine infrage.

Aber auch Medikamente gegen ADHS ( Zappelphilipp-Syndrom ) können darunter fallen. Wichtig : Die Bescheinigung des Arztes muss von der Landesgesundheitsbehörde beglaubigt sein. Für Länder des Schengener Abkommens (" alte " EU ) gibt es im Internet ein Formular zum Ausdrucken. Vor Reisen in andere Staaten sollte diese Frage mit der Botschaft des Ziellandes geklärt werden.

www.bfarm.de