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Vollmachten Rechtzeitig an den Ernstfall denken

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sorgen für den Fall der Geschäftsunfähigkeit vor.

30.08.2016, 23:01

Magdeburg l Durch Unfall, Krankheit oder Alter kann jeder in die Situation kommen, seine eigenen Geschäfte nicht mehr regeln zu können. Selbst wenn Ehepartner oder Kinder helfen wollen, dürfen sie manche privaten Geschäfte nicht einfach im Namen des Betroffenen erledigen. In diesem Fall hilft eine Vorsorgevollmacht. Empfehlenswert ist auch eine Patientenverfügung, die festlegt, welche ärztlichen  Maßnahmen ein Patient im Ernstfall wünscht und welche nicht.

Welche Möglichkeiten gibt es, eine Vorsorgevollmacht aufzusetzen? Muss ich dazu einen Notar aufsuchen?

Vorsorge- vollmachten können handschriftlich verfasst werden. Das Gesetz verlangt aber teilweise sehr konkrete und korrekte Formulierungen, damit die Vollmacht auch verwendet werden kann. Es gibt auch viele Formulare für Vorsorgevollmachten – gute und weniger gute. Banken, Versicherungen und Behörden verlangen häufig beglaubigte oder beurkundete Vollmachten. Denn der Notar prüft, ob der Vollmachtsgeber bei der Unterzeichnung noch geschäftsfähig war. Vorsorgevollmachten werden meist im hohen Alter und erst dann aufgesetzt, wenn der Vollmachtgeber eventuell schon nicht mehr geschäftsfähig war. Verschiedene Rechtsgeschäfte lassen sich mit einer selbst aufgesetzten Vollmacht nicht erledigen. Ist Immobilienbesitz vorhanden und soll der Bevollmächtigte auch darüber verfügen können, ist die notarielle Form der Vollmacht zwingend erforderlich. Erwirbt der Vollmachtgeber ein Grundstück oder eine Eigentumswohnung, nachdem die Vorsorgevollmacht aufgesetzt wurde, muss eine neue Vollmacht zum Notar. War sie schon vorher beim Notar, muss sie entsprechend geändert werden – immer für den Fall, dass der Bevollmächtigte im Ernstfall über die Wohnung verfügen soll.

Was kostet eine Vollmacht beim Notar?

Die Notargebühren sind gesetzlich geregelt und richten sich nach dem Vermögen des Vollmachtgebers. Bei einem durchschnittlichen Vermögen entstehen einmalige Kosten in Höhe von 100 bis 150 Euro pro Vollmacht zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Eine gerichtlich angeordnete Betreuung löst jährlich höhere Kosten aus.

In meiner Vorsorgevollmacht habe ich meinen Mann zum Bevollmächtigten bestimmt. Was aber ist, wenn er verstirbt oder er selbst betreuungsbedürftig wird?

Es ist aus dem von Ihnen genannten Grund zu empfehlen, für diesen Fall von Anfang an vorzusorgen und weitere Personen in der Vorsorgevollmacht zu benennen. Allerdings ist es wenig praktikabel, eine Hierarchie der Bevollmächtigten festzulegen. Empfehlenswert ist, alle drei Personen parallel auf gleicher Stufe ohne weitere Bedingungen zu bevollmächtigen. Die Bevollmächtigten können von der Vollmacht ohnehin nur Gebrauch machen, wenn sie im Besitz der Vollmachtsurkunde sind. Solange Sie also Sohn und Tochter die Urkunde nicht aushändigen, können diese die Vollmacht nicht ausüben. Durch die Übergabe der Urkunde können Sie daher sehr flexibel steuern, wer wann bevollmächtigt sein soll.

Brauche ich eine Vollmacht? Wenn ich nicht mehr kann, kümmern sich ja meine Kinder um alles.

Es ist schön, wenn sich Ihre Kinder um Sie im Ernstfall kümmern wollen. Tritt der Fall aber wirklich ein, werden die Angehörigen jedoch schnell an ihre Grenzen stoßen, denn ohne eine Vollmacht von Ihnen können sich weder die Kinder noch Ihr Ehemann um Ihre persönlichen und vermögensrechtlichen Angelegenheiten kümmern und es muss durch das Gericht ein Betreuer bestellt werden.

Ich bin 90 Jahre alt, habe keine Kinder und Freunde sind inzwischen nicht mehr am Leben. Wen soll ich bevollmächtigen?

Bevollmächtigt sollten in jedem Fall mit einer Vorsorgevollmacht nur Personen werden, zu denen ein enges Vertrauensverhältnis besteht. Gibt es solche Personen nicht, empfiehlt sich, Kontakt zu einem Betreuungsverein herzustellen. In solchen Fällen kann mit einer Betreuungsverfügung festgelegt werden, wen das Gericht mit der Aufgabe des Betreuers bestellen soll. Die Tätigkeit eines gerichtlich bestellten Betreuers unterliegt der Kontrolle durch das Gericht. So wissen Sie, wer sich um Ihre Angelegenheiten kümmern wird und dass kein Missbrauch betrieben wird.

Ich betreue ehrenamtlich eine 93-jährige Dame. Ich verfüge über eine Vollmacht zur Gesundheits- und Vermögensvorsorge. Zurzeit liegt die alte Dame im Krankenhaus und soll in ein Pflegeheim kommen. Das lehnt meine Bekannte aber vehement ab. Was kann ich tun?

Wenn die Dame geschäftsfähig ist, kann sie nicht gezwungen werden, in ein Heim oder Krankenhaus zu gehen. Sie könnten lediglich mit dem Arzt sprechen, inwieweit die Geschäftsfähigkeit noch gegeben ist.

Ich habe meine Patientenverfügung schon vor einigen Jahren beim Arzt hinterlegt. Muss ich nun wieder neu unterschreiben, um zu dokumentieren, dass dies noch mein Wille ist?

Nein, das ist nicht erforderlich. Die Patientenverfügung bleibt solange bestehen, bis sie widerrufen wird.

Ist es sinnvoll, die Bereitschaft zur Organspende in der Patientenverfügung aufzunehmen?

Die Patientenverfügung sollte auch Erklärungen beinhalten, die die Organspende betreffen. Wer seinen Entschluss bekundet hat, erspart unter Umständen seinen Angehörigen eine große Belastung.

In meiner Patientenverfügung möchte ich den Namen der eingesetzten Person ändern. Ist das möglich?

In Patientenverfügungen werden keine Personen benannt. Wer nicht möchte, dass er in einem unheilbaren Zustand von Maschinen künstlich am Leben gehalten wird, legt in einer Patientenverfügung fest, wie er bei einer schweren Krankheit behandelt werden will, wenn er sich selbst nicht mehr dazu äußern kann. Viele Menschen verfügen, dass im Falle eines Zustands ohne Aussicht auf Besserung keine lebensverlängernden Maßnahmen ergriffen werden sollen, sondern lediglich eine schmerzlindernde Behandlung erfolgen soll.

In meiner Vorsorgevollmacht hatte ich meinen Sohn bevollmächtigt. Dieser ist inzwischen verstorben. Ich habe seinen Namen daher durchgestrichen und meine Enkeltochter eingesetzt. Gilt das?

In einer selbst aufgesetzten Vollmacht ist es möglich, Streichungen und Neueinsetzungen vorzunehmen. Sie sollten die Änderung auch als solche kennzeichnen und mit Datum und Unterschrift versehen. Liegt eine notarielle Vollmacht vor, sollten Sie den Notar aufsuchen und den Bevollmächtigten ändern lassen. Nur so kann der Notar Ausfertigungen der Vollmacht für den richtigen Bevollmächtigten erstellen.

Mein Sohn ist 25 Jahre alt und arbeitet auf Montage. Kann er auch eine Vollmacht machen?

Das ist zu empfehlen. Eine Vorsorgevollmacht kann man bereits ab einem Alter von 16 Jahren aufsetzen. Zu bedenken ist, dass gerade junge Leute sehr aktiv im Leben stehen und daher auch mal der Fall der eigenen Handlungsunfähigkeit eintreten kann.