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Sanierung Auch Mieter haben Recht auf Umbau

Barrierefreie Wohnungen sind für jedes Alter geeignet. Auskunft zum altersgerechten Sanieren gaben Experten am Volksstimme-Lesertelefon.

03.05.2017, 05:12

Wie hoch sind die Kosten für eine barrierefreie Sanierung und wer unterstützt uns dort finanziell? Wir haben Eigenkapital, möchten aber auch Fördermittel in Anspruch nehmen.

Die Kosten für eine barrierefreie Sanierung, oder Wohnraum- anpassung, richten sich nach dem Umfang der Umbaumaßnahmen. Liegt ein Pflegegrad vor, übernimmt die Pflegekasse bis zu 4000 Euro. Bevor Sie Handwerkerverträge abschließen, müssen die Umbaumaßnahmen von der Pflegekasse bewilligt sein. Es ist auch möglich, den Anspruch auf einen Zuschuss von maximal vier Bewohnern zusammenlegen. Wohngemeinschaften können so einen maximalen Förderbetrag von 16.000 Euro erhalten.

Ich lebe in Wolmirstedt und bin pflegebedürftig. Wer berät mich zum möglichen Umbau meiner Wohnung?

Wenden Sie sich an eine Wohnberatungsstelle, zum Beispiel des Vereins Pia (Prävention im Alter). Sie werden bei notwendigen Anpassungs- maßnahmen in der eigenen Wohnung beraten und unterstützt. Bei einem Hausbesuch werden Details festgelegt und an die individuelle Pflegebedürftigkeit angepasst. Zur Unterstützung der Beratungstätigkeit kann in Magdeburg auch eine kleine barrierefreie Musterausstellung besucht werden. Ältere, behinderte und pflegebedürftige Personen werden auch zu den verschiedenen ambulanten Wohnmöglichkeiten beraten.

Welche Möglichkeiten gibt es für den altersgerechten Umbau?

Durch eine Sanierung haben Sie die Möglichkeit, in Ihrem gewohnten Umfeld zu wohnen und die vertraute Wohnung an Ihre individuellen Bedürfnisse anzupassen. Die Wohnung kann mit Hilfsmitteln so eingerichtet werden, dass eine selbständige Haushaltsführung auch mit körperlichen Einschränkungen möglich ist. Einzelne Räume werden umgestaltet, zum Beispiel wäre das der Einbau einer Dusche ohne Schwelle oder auch eine geänderte Möblierung für größere Bewegungsflächen. Auch die Verbreiterung der Türen, der Abbau von Schwellen, die Verbesserung der Türbedienung und der Lichtschalter in Greifhöhe sind umsetzbar. Lassen Sie sich hierzu umfassend beim Sozialamt, dem Behindertenbeirat, einer Seniorenberatungsstelle oder auch beim Mieterbund beraten.

Ich wohne im dritten Stock ohne Fahrstuhl und bräuchte auf Grund meines Gesundheitszustandes eine behindertengerechte Wohnung. Wie finde ich eine geeignete Wohnung und gibt es eine finanzielle Förderung für einen behindertengerechten Umbau?

Sie sollten zuerst bei Ihrem Vermieter, aber auch bei anderen Vermietern in Ihrer Umgebung nachfragen, ob es eine entsprechende Wohnung im Parterre oder auch mit Aufzug gibt. Voraussetzung für eine finanzielle Unterstützung für einen behindertengerechten Umbau, auch umfeldverbessernde Maßnahme genannt, ist ein Pflegegrad.

Kann ich als Mieter eine Sanierung eigenständig vornehmen oder muss ich eine Genehmigung dafür haben?

Für alle baulichen Änderungen in der Wohnung benötigen Sie als Mieter eine Erlaubnis Ihres Vermieters. Auch wenn die Beseitigung von Schwellen und der Einbau einer modernen Dusche für die Wohnung an sich eine Verbesserung darstellen, liegt die Entscheidung beim Vermieter. Nach § 554 a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) muss der Vermieter einen Umbau genehmigen, wenn dieser erforderlich ist, damit Sie bei einer bestehenden Behinderung die Wohnräume nutzen können und er keine guten Gründe hat, den Umbau nicht zu genehmigen.

Der Anspruch auf Umbau bezieht sich nicht nur auf die Wohnung, sondern auch auf den Zugang und den Keller. Der Vermieter darf beim Auszug den kostenpflichtigen Rückbau verlangen. Die mündliche Genehmigung für die Maßnahme gilt nicht, vereinbaren Sie den Umbau schriftlich. Sie benötigen diese auch für die Vorlage bei der Pflegekasse. Der Umbau außerhalb der Wohnung kann verweigert werden, wenn beispielsweise die Nutzung der Treppe durch den Einbau eines Treppenlifts den Fluchtweg für andere Mieter gefährdet.

Stimmt es, dass ich neuerdings auch meinen Wohn-Riester-Vertrag für die Modernisierung und den altersgerechten Umbau unseres Eigenheims nutzen kann?

Ja, das stimmt. Die Wohn-Riester-Förderung kann jetzt auch für alters- und behindertengerechte Umbaumaßnahmen verwendet werden. Es ist möglich, jederzeit gefördertes Guthaben aus dem Riester-Vertrag zu entnehmen und für einen barrierefreien Umbau zu verwenden. Zu den Voraussetzungen zählen ein Mindestbetrag bei der Entnahme sowie die Prüfung der Maßnahmen durch einen Sachverständigen.

Wir sind beide Ende 60 und möchten unsere Eigentumswohnung vorausschauend altersgerecht umbauen. Wir denken besonders an das Bad. Bekommen wir dort auch einen Zuschuss von der Pflegekasse, da wir ja präventiv umbauen?

Ein Zuschuss ist hier leider nicht möglich. Die gesetzliche Vorgabe für einen derartigen Zuschuss ist das Vorliegen des Pflegegrades. Entweder investieren Sie eigene finanzielle Mittel oder prüfen die Inanspruchnahme eines Darlehens.

Ich bin Mieter und 87. Wie kann ich meine Dusche ebenerdig umbauen und auch die Stufe zum Balkon umgestalten?

Suchen Sie unbedingt das Gespräch mit Ihrem Vermieter. Sie dürfen ohne Zustimmung die Umbaumaßnahmen nicht vornehmen. Im schlimmsten Fall besteht der Vermieter auf Rückbau, wenn Sie die Wohnung verlassen. Vielleicht ziehen Sie auch einen Umzug in eine barrierefreie Wohnung in Erwägung.

Wie kann man den Alltag mit Hilfsmitteln erleichtern?

Schon kleinere Hilfsmittel tragen zur Selbständigkeit bei und ermöglichen so das Leben in den eigenen vier Wänden. Das können im Badezimmer Haltegriffe und Badewannenlifter, Sitzhilfen in der Dusche oder auch Rampen zum Hauseingang sein. Es gibt ein sogenanntes „Hilfsmittelverzeichnis“. Maßnahmen hieraus werden bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen von der Pflege- oder Krankenkasse anteilig bezahlt. Eine Liste der Hilfsmittel finden Sie im Hilfsmittelverzeichnis.

Ich will mein Treppenhaus altersgerecht umgestalten. Was sollte ich beachten?

Aus planerischer Sicht sind einläufige oder zweiläufige gerade Treppen ohne Wendelungen die beste Lösung. Handläufe sollten zudem beidseitig existieren und mit Überhängen bei Aus- und Antritt versehen sein.

Welche Maßnahmen kann ich für einen altersgerechten Umbau mit einem Bausparvertrag finanzieren?

Sie können viele altersgerechte Umbauten mit einem Bausparvertrag finanzieren. Das können Aus- und Umbaumaßnahmen sein oder auch die altersgerechte Sanierung des bestehenden Bades. Selbst der Erwerb eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts in einem Seniorenwohnheim kann die Verwendung eines Bausparvertrages rechtfertigen. Sollten die Maßnahmen schnell erforderlich und finanzierbar sein, bieten Vorfinanzierungskredite die schnellste und günstigste Lösung. Sie nutzen den Bausparvertrag im Nachhinein, können aber bereits die günstigen Darlehenszinsen nutzen.

Wir möchten bauen. Auch wenn wir noch jung sind, haben wir den altersgerechten Aspekt im Auge. Wer könnte uns bautechnisch beraten?

Sie sollten auf Flexibilität, Barrierefreiheit und die Raumgröße achten. Damit sparen Sie sich im Alter hohe Umbaukosten. Und: Barrierefreies Bauen muss nicht teuer sein. In jedem Fall ist es billiger als eine spätere Nachrüstung. Architekten sind für Bauherren die richtigen Berater bei der Planung. Auch bei einem Umbau einer bestehenden Wohnung ist der Architekt Ansprechpartner. Architekten mit dieser Spezialisierung finden Sie bei den Architektenkammern.