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Wohnungsamt Magdeburg Mit viel Engagement gut und freundlich beraten

Von Emmi Schulze 01.12.2008, 09:20

"Ich möchte mich heute bedanken und ein großes Lob aussprechen", schreibt uns Matthias Stiel aus Magdeburg. "Auf der Suche nach einer Wohnung in Magdeburg für mich und meine Freundin benötigten wir einen Wohnberechtigungsschein. Voller Vorurteile und mit wenig Hoffnung haben wir uns also schlaugemacht, wie man so einen Schein beantragt. Die langsamen Mühlen der Bürokratie und das Gefühl, Bittsteller zu sein, immer im Hinterkopf. Aber wie so oft kam es ganz anders.

Ein kurzer Antrag und einige Telefonate haben ausgereicht, innerhalb kürzester Zeit das benötigte Formular zu erhalten. Besonders in Erinnerung bleiben wird mir die Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft der Mitarbeiter des Sozial- und Wohnungsamtes Magdeburg. Namentlich danke ich Herrn Gleiche, Sachgebietsleiter, und Herrn Tews. Ich freue mich, nach einem Behördengang das Gefühl zu haben, gut aufgehoben und bestmöglich beraten worden zu sein. Vor allem bedanke ich mich für das Engagement und die Freundlichkeit. Beides halte ich nicht für selbstverständlich."

Jörg Gleiche, Sachgebietsleiter Obdachlosenangelegenheiten und Wohnraumhilfe sowie Günther Tews, der speziell für die Bearbeitung von Wohnberechtigungsscheinen zuständig ist, sind der Meinung, dass kompetente Beratung, gewissenhafte, korrekte Erledigung von Anträgen und Freundlichkeit selbstverständlich sind. Das können die Bürger erwarten. "Wir sind doch auch Bürger", sagt Jörg Gleiche, "und haben auch mal etwas bei Ämtern zu erledigen. Was wir dort erwarten, nämlich gut und freundlich beraten zu werden, müssen wir in unserer Arbeit auch verwirklichen."

Außerdem sei die Wohnung sehr wichtig im Leben eines Menschen. Er braucht ein Zuhause, wo er sich wohlfühlen kann, das ihm Geborgenheit gibt, wo man Hobbys pflegen oder sich ganz einfach nur ausruhen kann. Überlegungen, die auch entsprechendes Handeln befördern. Einen Wohnberechtigungsschein gibt es nur für Wohnungen, für die das Land Fördermittel bereitstellt. Diese Wohnungen sind für Familien mit geringem Einkommen gedacht. Voraussetzung für die Vergabe solcher Berechtigungsscheine ist die Einkommenssituation und die wirtschaftliche Selbständigkeit. Wobei auch noch solche Fakten wie Kapitalerträge oder Behinderungen eines Partners eine Rolle spielen.

Das heißt auch, dass nicht jeder Antrag genehmigt werden kann. Die Berechtigung für die Leistung muss nachgewiesen und die gesetzlichen Bestimmungen müssen eingehalten werden. "Ist ein Antrag negativ zu entscheiden, dann muss aber ein qualifiziertes ,Nein‘, gesagt werden, erklärt Jörg Gleiche.

Im konkretem Fall von Matthias Stiel handelte es sich um Studenten. Normalerweise erhalten Studenten diesen Berechtigungsschein nicht, weil davon ausgegangen wird, dass sie noch nicht wirtschaftlich selbständig sind. Dennoch kann in einer Universitätsstadt wie Magdeburg von Fall zu Fall auch anders entschieden werden. Das konnte hier geschehen, weil alle Voraussetzungen gegeben waren. Am 9. Oktober 2008 haben sie den Antrag gestellt und am 16. Oktober 2008 ihren Wohnberechtigungsschein erhalten.

"Generell bemühen wir uns, Anträge, bei denen alles klar ist, innerhalb von zehn Tagen zu entscheiden", sagt Jörg Gleiche. Und das Fazit für 2007 hieß 1414 Wohnberechtigungsscheine bearbeitet und ausgegeben. 1414 Familien geholfen! Und am Ende von 2008 wird das Ergebnis ähnlich aussehen.

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