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Amtlicher Nachweis des Hauptwohnsitzes wird für Anrechnung der "Landlehrerzulage" benötigt Dringend gesucht: Eine Meldebescheinigung

Von Gudrun Oelze 24.03.2014, 01:35

Bei der Berechnung der Entgeltpunkte für die Rente wurde Ingrid Klemm die Landlehrerzulage nicht angerechnet. Ihr Antrag wurde abgelehnt, weil sie für die damalige Zeit keinen amtlichen Nachweis ihres Hauptwohnsitzes erbringen konnte.

Bei eigenen Recherchen erfuhr Ingrid Klemm, die als junge Unterstufenlehrerin ihre ersten Berufsjahre an Schulen in Osterweddingen, Altenweddingen und Bahrendorf verbrachte und dort auch die sogenannte Landlehrerzulage erhielt, die Unterlagen seien vernichtet worden, weil sie vor 44 Jahren nach Jerichow umgezogen war. "Es kann doch nicht sein, dass staatliche Unterlagen, die heute noch von staatlichen Ämtern abverlangt werden, nirgendwo mehr archiviert sind", empörte sich die Leserin.

Daten werden fünf Jahre vor Ort aufbewahrt

Woher bekommt sie nun aber eine amtliche Bestätigung, dass Altenweddingen und Bahrendorf einst ihr Wohnsitz waren? Antwort erhielt der Leser-Obmann aus dem Innenministerium Sachsen-Anhalt. Danach werden laut dem sachsen-anhaltischen Meldegesetz nach dem Wegzug oder nach dem Tod eines Einwohners Daten, die kraft Gesetzes nicht sofort zu löschen sind, zunächst fünf Jahre lang in der Melde- behörde gespeichert. Danach werden diese Informationen, die neben Vor- und Familiennamen auch frühere Anschriften von Betroffenen umfassen, weitere 50 Jahre gesondert aufbewahrt. Erst dann werden die Daten dem zuständigen kommunalen Archiv zur Übernahme angeboten, so die Erklärung aus dem Innenministerium. Dort nahm man sich auch des konkreten Problems von Frau Klemm an.

Eine Nachfrage an deren früherem Hauptwohnsitz, in der heutigen Gemeinde Sülzetal, habe ergeben, "dass sich dort die historischen Daten früherer Einwohner nur bis Mitte der achtziger Jahre nachvollziehen lassen", bestätigte Ministeriumssprecher Stefan Brodtrück.

Das hängt damit zusammen, dass zu DDR-Zeiten das Meldewesen ausschließlich bei den Volkspolizei-Kreisämtern angesiedelt war, die sogenannte Kreismeldekarteien führten. Seit Mitte der achtziger Jahre wurden die Meldedaten in der DDR zusätzlich auch im Zen-tralen Einwohnerregister (ZER) automatisiert gespeichert und verarbeitet. Nach 1990 haben zunächst die Landkreise, dann die Gemeinden beziehungsweise Verwaltungsgemeinschaften die in diesem ZER gespeicherten Daten automatisiert übernommen, so dass die kommunalen Meldebehörden - wie in der Gemeinde Sülzetal - nur bis Mitte der achtziger Jahre aussagekräftig sein können.

Die alten Kreismeldekarteien hingegen wurden, soweit vorhanden, in das zuständige kommunale Archiv überführt, da es sich bei diesen alphabetisch nach Namen geführten Registern über weggezogene und gestorbene Einwohner - wie bei alten Meldelisten, -büchern und -karteikarten überhaupt - um besonders archivwürdige Unterlagen handelt.

"Kreismeldekartei" jetzt im kommunalen Archiv

Und in dem zuständigen kommunalen Archiv hofft nun auch Ingrid Klemm, fündig zu werden. Die auf die Gemeinde Sülzetal bezogene Kreismeldekartei befindet sich nach Auskunft des Landkreises Börde im dortigen Archiv.