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Sozialamt schickt Tochter einer an den Rollstuhl gefesselten Frau zur amtsärztlichen Untersuchung Streit um elektrische Schiebehilfe

Von Gudrun Oelze 19.01.2015, 01:11

Eine Magdeburgerin kämpft um einen elektrischen Rollstuhl für ihre hilfsbedürftige Mutter und gerät dabei zwischen die Mühlsteine der Bürokratie.

Kornelia Wolter musste ähnlich schlechte Erfahrungen bei der Suche nach einem Hausarzt für pflegebedürftige Angehörige machen wie Thomas Braungart, über den wir an dieser Stelle vor einer Woche berichtet haben. Als vor etwa einem Jahr die bisherige Hausärztin der in einem Pflegeheim lebenden Mutter erkrankte, hat die Tochter "ganz Magdeburg abtelefoniert und niemand wollte ins Heim gehen". Auch Frau Wolter wandte sich damals an die Volksstimme und dann ging es ebenfalls sehr schnell. Seitdem kommt ein Arzt aus Burg zur Mutter von Frau Wolter, die es dennoch sehr bedauerlich findet, dass es in Magdeburg anscheinend keinen Arzt gibt, der die alte Dame medizinisch betreuen kann (oder will).

Antrag zwischen AOK und Sozialamt hin und her

Die Tochter besucht ihre Mutter im Heim fast täglich und will ihr das Leben noch so angenehm wie möglich machen. Gesundheitlich selbst angeschlagen, kann sie den Rollstuhl, in dem die Mutter sitzt, bei Spaziergängen im Freien jedoch nicht mehr bewältigen. Darum hatte sie im Namen der Mutter bei der Krankenkasse eine elektrische Schiebehilfe beantragt. Die AOK indes fühlte sich nicht zuständig und leitete den Antrag an das Sozialamt der Landeshauptstadt Magdeburg weiter, das ihn zurückverwies. Im Streit der Behörden untereinander landete der Antrag letztlich dann doch wieder beim Sozialamt, das nun Frau Wolter zu einer amtsärztlichen Begutachtung aufforderte. Da sie dazu nicht bereit war, "wurde die Akte geschlossen", teilte man der Magdeburgerin mit.

Damit habe sie doch aber gar keinen Bescheid in den Händen, gegen den sie gegebenenfalls weitere Schritte unternehmen könnte, stellte die Unabhängige Patientenberatung Deutschland fest. In deren Magdeburger Beratungsstelle, in der wir im Interesse der Leserin um Rat fragten, fand man es auch verwunderlich, dass nicht die eigentliche Antragstellerin, nämlich die an den Rollstuhl gebundene alte Dame, sondern die Tochter, die den Rollstuhl schieben möchte, zur Untersuchung beim Amtsarzt erscheinen sollte.

Doch nur dann ist das Sozialamt bereit, "die Kosten für die elektrische Schiebehilfe zu tragen und diese anschließend - gegebenenfalls auch gerichtlich - beim zuständigen Sozialleistungsträger geltend zu machen", teilte die Stadtverwaltung auf Anfrage des Leser-Obmanns mit. Natürlich werde das Sozial- und Wohnungsamt aber nur dann in Vorleistung gehen, wenn sich bei der amtsärztlichen Untersuchung bestätigt, dass Frau Wolter für das Schieben des Rollstuhls ihrer Mutter zur Unterstützung auch wirklich eine elektrische Schiebehilfe benötigt.

Kostenübernahme nur mit ärztlichem Attest

Die Tochter indes bleibt dabei - sie wird nicht zum Amtsarzt gehen. "Denn es geht ja eigentlich nicht um mich, sondern um meine Mutti", meint sie. Auch andere Helfer könnten die Pflegebedürftige ja in ihrem Stuhl schieben. "Das Heim ist verpflichtet, Personal bereitzu- stellen, das mit meiner Mutti spazieren geht. Müssen die dann auch alle zum Amtsarzt?", fragt sich Kornelia Wolter. Ihr gehe es doch nur darum, dass die Mutter noch ein klein bisschen am Leben teilhaben darf. Denn ansonsten sitze sie nur im Rollstuhl in einer Ecke - abgepolstert, weil sie sich nicht mehr allein aufrecht halten kann, oder liege mit geschlossenen Augen im Bett. Die Tochter befürchtet nun, dass die Behörden mit einer Entscheidung zu lange warten. "Jetzt brauche ich die Schiebehilfe und nicht nach dem Tod meiner Mutter."