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Lange Bearbeitungszeit im Jobcenter Fehler im ALG-II-Bescheid: Rückzahlung endlich erfolgt

Von Gudrun Oelze 03.05.2010, 05:19

Im Job verdient Günter Franke nicht genug, um den Lebensunterhalt seiner Familie zu sichern. Seit August 2009 muss er daher zusätzliche Leistungen vom Jobcenter Magdeburg beziehen. Dort stellte er Anfang dieses Jahres einen Weiterbewilligungsantrag ab Februar 2010.

Doch künftig sollte er keinen Anspruch auf ALG II mehr haben, teilte ihm die Behörde mit, denn "mit den nachgewiesenen Einkommensverhältnissen sind Sie nicht mehr hilfebedürftig im Sinne des SGB II".

Das Einkommen seiner Bedarfsgemeinschaft habe sich aber nicht so verändert, dass dies den kompletten Wegfall der Grundsicherung sowie eines Zuschusses zu Miete und Heizkosten rechtfertigen würde, monierte der Magdeburger in seinem Widerspruch zum ablehnenden Bescheid.

Der Eingang des Widerspruchs wurde vom Jobcenter zwar bestätigt und auf persönliche Nachfrage auch, dass es wohl Fehler beim Eintrag seiner Brutto- und Nettobezüge gegeben habe.

Eine Neuberechnung und eine Überweisung des von der Familie dringend benötigten Geldes ließ aber auf sich warten.

In der Hoffnung, die Bearbeitung seiner Unterlagen zu beschleunigen, wandte sich Günter Franke an die Leseranwalt-Redaktion.

Diese Hoffnung erfüllte sich, nachdem wir sein Anliegen mit der Bitte um schnelle Klärung des Sachverhaltes an die zuständige SGB-II-Behörde weiterleiteten.

Kurz darauf teilte das Jobcenter diesem Kunden mit, dass der geschilderte Sachverhalt überprüft und nun festgestellt wurde, dass die Verwehrung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts wegen angeblich fehlender Hilfebedürftigkeit falsch war. Über seinen Widerspruch sei daher positiv entschieden worden.

Die der Bedarfsgemeinschaft zustehenden finanziellen Mittel wurden rückwirkend überwiesen.

Die Behörde drückte ihr Bedauern über die eingetretene Verzögerung aus und entschuldigte sich bei dem Leser für die entstandenen Unannehmlichkeiten.