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Eingliederungsvereinbarungen mit der ALG-II-Behörde Bewerbungspflicht trotz eines Jobs?

Von Gudrun Oelze 22.03.2010, 05:19

Mit jedem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen sollen die Leistungen, die für seine Eingliederung erforderlich sind, vereinbart werden. So steht es im SGB II. Diesen Gesetzesauftrag zum Abschluss von Eingliederungsvereinbarungen haben die SGB-II-Behörden umzusetzen. Auch mit jenen, die berufstätig sind? Grundsätzlich ja, so die Antwort der Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen der Bundesagentur für Arbeit.

So erhielt auch Karola Krüger aus Dingelstedt (Landkreis Harz) eine Eingliederungsvereinbarung zugeschickt. Sie ist seit mehr als 30 Jahren in der gleichen Einrichtung beschäftigt.

Weil das Einkommen nicht reicht, um den Lebensunterhalt für sich und ihren aus gesundheitlichen Gründen auf dem Arbeitsmarkt nicht mehr vermittelbaren Ehemann zu bestreiten, ist das Ehepaar auf ergänzende ALG-II-Leistungen angewiesen.

Um die Hilfebedürftigkeit zu verringern, soll sich Karola Krüger "im Rahmen ihrer Möglichkeiten um die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung mit höherem Einkommen" bemühen. Im Schreiben der Arge stand auch, dass sie "bei einer Ortsabwesenheit vorab die Zustimmung des persönlichen Ansprechpartners einzuholen" habe. Verlasse sie "unerlaubt" ihr Dorf, entfalle der Anspruch auf Arbeitslosengeld II.

Was hat das noch mit persönlicher Würde zu tun?, schrieben die Krügers an die Volksstimme. Sie hatten bei der Arge unverzüglich um einen Termin zum persönlichen Gespräch gebeten – und einen in drei Wochen bekommen. Soll man nun mit dem zuständigen Sachbearbeiter ins Gespräch kommen oder ist das gar nicht gewollt?, fragten sie.

Die Argen seien stets bemüht, ihren Kunden den besten Service zu bieten, versichert die Regionaldirektion. Allerdings sei es im Fall von Karola Krüger wohl nicht ganz gelungen, auf deren persönliche Situation einzugehen. Die Eingliederungsvereinbarung vorab im persönlichen Gespräch zu erläutern, wäre sicher besser gewesen. Dann wäre auch das Missverständnis mit der zu genehmigenden Ortsabwesenheit vermieden worden.

Dieser Textbaustein in den vorformulierten Briefen soll nämlich bei Kunden, die einer Arbeit nachgehen, nicht verwendet werden, so die Auskunft aus Halle. Insgesamt liege in diesem Fall wohl eine Verkettung unglücklicher Umstände vor. Ansonsten aber seien Arge-Mitarbeiter "immer bemüht, ihren Kunden so schnell und so professionell wie möglich zu helfen."

Grundsätzlich sollen mit Eingliederungsvereinbarungen auch regelmäßige Kontakte mit der Arge vereinbart werden, um den Kunden auf dem neuesten Stand zu halten, ihm neue Vermittlungsangebote und mögliche Maßnahmen vorzuschlagen, damit sie so schnell wie möglich wieder in Lohn und Brot kommen. Zu solchen Bemühungen ist auch der Hilfebedürftige verpflichtet. Ziel: Raus aus der Hilfebedürftigkeit, rein in ein Leben ohne staatliche Unterstützung, sagt Pressesprecher Kristian Veil.

"Wenn allerdings eine Kundin wie Frau Krüger einer Beschäftigung nachgeht, ergänzend ALG II erhält und sich an der Situation vermutlich in absehbarer Zeit nichts ändern wird, sollte die Vereinbarung genau auf diese individuelle Lebenslage abgestimmt werden."

Allerdings: "Frau Krüger muss natürlich Vermittlungsangebote annehmen, wenn sie damit aus der Hilfebedürftigkeit rauskommt. Das wäre toll für sie und auch im Sinne der Allgemeinheit."

Aus Teilzeit- soll Vollzeitstelle werden

Auch bei der Arge Börde will man die Hilfebedürftigkeit von Kunden verringern. So bekam Dagmar Krehl ebenfalls per Post eine Eingliederungsvereinbarung. Sie soll sich auf Vermittlungsvorschläge zeitnah bewerben und beim nächsten Termin über die Ergebnisse der vereinbarten Aktivitäten berichten, steht darin.

"Ich habe aber Arbeit", entgegnet die Haldenslebenerin, und keine Termine mehr bei Arge oder Arbeitsagentur. "Warum soll ich mich eingliedern lassen?" Besonders empört sie, dass die Vereinbarung angeblich mit ihr besprochen wurde, unklare Punkte und mögliche Rechtsfolgen erläutert wurden. "Ich kenne die Unterzeichnerin des Briefes nicht."

Man könne in bestimmten Einzelfällen "für einen begrenzten Zeitraum" auf eine Eingliederungsvereinbarung verzichten, so die Arge Börde. Im Fall von Dagmar Krehl bestehe dafür derzeit jedoch kein objektiver Grund mehr. Da sie Teilzeit arbeite, versuche die Arge, sie zu einer Vollzeitbeschäftigung zu bewegen und habe ihr daher eine Eingliederungsvereinbarung angeboten.

"Arge und Arbeitsagentur haben es in 16 Jahren, in denen ich arbeitslos war, nicht geschafft, mich in Arbeit zu bringen", entgegnet Dagmar Krehl. "Die Arbeit habe ich mir allein gesucht und ich bin sehr glücklich in meiner jetzigen Tätigkeit." Ihr sei unbegreiflich, warum sich die Arge mit Menschen beschäftige, die Arbeit haben. "Ist man dort nicht damit ausgelastet, sich um die zu kümmern, die keinen Job haben wie mein Mann?"