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Unterstützung des Jobcenters bei Beschäftigungsbemühungen Zu früh, um Arbeit zu suchen?

Von Gudrun Oelze 29.03.2010, 05:19

Bald hat es Jana Wagenbreth geschafft: Ihre Ausbildung zur Medizinisch-technischen Laboratoriumsassistenz endet im Juli. Derzeit absolviert sie ein Laborpraktikum am Magdeburger Universitätsklinikum – wohl wissend, dass ihr gleich im Anschluss an die Lehre ein Job im Süden der Republik sicher ist.

Denn die junge Frau aus Haldensleben hat sich frühzeitig um eine Stelle bemüht. Unterstützung bei der Arbeitssuche bekam sie von den dafür zuständigen Behörden jedoch nicht.

Sie hatte mit dem Jobcenter zwar schon im Februar einen Termin vereinbart, um sich arbeitsuchend zu melden und einen Zuschuss zu den Bewerbungskosten zu beantragen. Doch das vereinbarte Gespräch wurde durch die SGB-II-Behörde telefonisch abgesagt – es sei noch zu früh, hieß es.

Zu früh, um Arbeit zu suchen? Wann sollten Azubis denn frühestens beginnen, sich um einen reibungslosen Übergang von der Ausbildung und ins Berufsleben zu kümmern?

Spätestens drei Monate, bevor das Ausbildungsverhältnis endet, hat man sich persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden. So steht es im Gesetz. Kommt die Meldung ohne wichtigen Grund zu spät, drohen Sanktionen.

Kein frühestmöglicher Zeitpunkt im Gesetz

Wann man sich als Azubi frühestens arbeitsuchend melden darf, das steht nicht im Gesetz. Dies ist jederzeit möglich, informiert die Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen der Bundesagentur für Arbeit auf unsere Anfrage.

Jana Wagenbreth aber wurde es verwehrt. Dabei hätte sie finanzielle Unterstützung bei den Bewerbungskosten, für die Fahrt zum Vorstellungsgespräch und einen Probearbeitstag dringend gebrauchen können.

Das wären Leistungen aus dem sogenannten Vermittlungsbudget. Diese können Ausbildungssuchenden, von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitsuchenden und natürlich Arbeitlosen gewährt werden. Da sich Jana Wagenbreth noch in einer Ausbildung befindet, gehört sie bis zu deren Ende formal nicht zum förderungsfähigen Personenkreis.

Allerdings sieht die Praxis etwas anders aus, sagt Rüdiger Mages, stellvertretender Geschäftsführer im Job-Center der Arbeitsgemeinschaft Börde, der Volksstimme. Durch das Wissen und den Umstand, keine Anschlussbeschäftigung zu haben, ist Jana Wagenbreth von Arbeitslosigkeit bedroht. "Damit bekommt sie einen Zugang zu den Leistungen."

Auch die ARGE Börde verweist darauf, dass für sie als Auszubildende darüber hinaus auch die Pflicht zur Meldung bei der zuständigen Arbeits-agentur besteht, wenn nach Beendigung der Ausbildung keine Übernahme in ein Beschäftigungsverhältnis erfolgt.

"Da diese Pflicht drei Monate vorher erfüllt werden muss, kommt natürlich auch schon vorher eine Beratung durch die zuständige Stelle in Frage."

Die Praxis zeige, dass durchaus eher Handlungsbedarf bestehe, wenn klar sei, dass nach der Ausbildung keine Beschäftigung erfolgt und daher Bewerbungen auf andere Stellen notwendig werden.

Aber: Die zuständige Stelle für die Meldung über das Ende der Ausbildung und die Arbeitsuche ist zunächst in jedem Fall die Agentur für Arbeit, betont Rüdiger Mages.

Ob diese dann auch für die Leistungen aus dem Vermittlungsbudget zuständig ist, hänge von anderen Kriterien ab. Bei einer versicherungspflichtigen Ausbildung zum Beispiel, in der durch Beitragszahlungen und Beitragszeiten Leistungsansprüche aus der Arbeitslosenversicherung entstanden, ist die Agentur für Arbeit des Wohnortes der richtige Ansprechpartner.

Bei schulischen Ausbildungen kann die zuständige ARGE die richtige Behörde für Leistungen aus dem Vermittlungsbudget sein.

Dann ist aber Voraussetzung, dass auch Leistungen nach dem SGB II bezogen werden. Eine Klärung bringe in jedem Fall das konkrete Beratungsgespräch, meint Rüdiger Mages.

Falsche Beratung eingeräumt

Im Fall von Jana Wagenbreth war die Beratung durch die ARGE im Februar nicht korrekt, räumt er ein. Die ARGE hätte auch zu der Zeit schon beratend tätig werden und mit der Kundin Leistungen aus dem Vermittlungsbudget vereinbaren können.

Die Behörde werde nun von sich aus den Kontakt zu der jungen Frau suchen, versichert deren stellvertretender Geschäftsführer.