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Energiekosten Nach Tarifwechsel andere Kündigungsfristen?

Von Emmi Schulze 30.11.2009, 07:18

In den vergangenen Wochen informierte E-ON seine Kunden über einige Neuerungen. So schrieb uns Waltraud Peinelt aus Angern, dass das bisher von ihr genutzte Produkt ErdgasClassic auf Erdgasideal umgestellt wird. Da sie nicht verstand, warum das passiert, befürchtete sie Nachteile.

Deshalb fragte sie uns, ob sich dadurch die Kündigungsfristen verlängern oder höhere Kosten entstehen. Ganz unverständlich war ihr, weshalb für den Wechsel eine Prämie angeboten wurde.

Die Pressestelle von E-ON, die wir um Auskunft baten, teilte uns mit, dass dieses neue Angebot sich in erster Linie an die Kunden von ErdgasClassic richtet, weil dieses Produkt auslaufen wird. Zurzeit werde von der neuen Vertriebsgesellschaft das gesamte Produktprogramm überarbeitet. Ziel ist es, die bestehenden Vertragspakete für die Kunden zu vereinfachen und noch transparenter zu gestalten.

Eine wesentliche Neuerung wird sein, dass sämtliche Vertragsbedingungen künftig einheitlicher und für alle Produkte deutlich kürzere Kündigungszeiten gelten werden. Die mit einem Monat bereits sehr kurze Kündigungsfrist bei ErdgasClassic gilt auch bei dem neuen Produkt, für das die Kunden ab 1. Oktober auch die geltenden neuen und günstigeren Preise erhalten.

Die Pressestelle unterstreicht, dass den Kunden mit Abschluss des neuen Vertrages keine Nachteile entstehen würden. Dafür sorge auch die Tatsache, dass die Abgabebedingungen der aktuellen Rechtsprechung angepasst seien. Und der angekündigte Bonus in Höhe von 30 Euro, der der nächsten Jahresverbrauchsrechnung gutgeschrieben werde, sei kein Wechsel-, sondern ein Treuebonus für die Kunden, die weiter von EON versorgt werden möchten.

Unsere Nachfrage bei der Verbraucherzentrale Magdeburg zu dieser Problematik ergab, dass es dem Anbieter möglich ist, einen Vertrag unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfristen ordentlich zu kündigen. Dem Verbraucher ist aber zu raten, bevor er einem neuen Vertrag zustimmt, die danach gültigen Vertragsbedingungen zum Beispiel Vertragslaufzeit, Kündigungsfristen, Regelungen zu Preisänderungen genauestens zu prüfen. Dabei sei generell zu überlegen, wie sich die darin enthaltenen veränderten Bestimmungen für ihn auswirken.

Wichtig sei es, die angebotenen Preise gegenüberzustellen und im Vergleich zu ermitteln, ob sie günstiger sind oder nicht. Je nachdem, wie dieses Ergebnis ausfällt, wäre auch zu überlegen, ob ein Wechsel des Anbieters vorteilhaft wäre. Hilfe bei Fragen zu Verträgen mit Energieanbietern erhalten Ratsuchende in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalts.