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Hundegesetz in Sachsen-Anhalt KoBa lehnte ein Darlehen für die Kosten eines Wesenstests ab

13.10.2009, 08:11

Längst schon hätte der Hund von Timo Voigt seine Fähigkeit zu sozialverträglichem Verhalten offiziell nachweisen müssen. Denn bei dem Tier handelt es sich um einen Pitbull-Mix, eine jener Arten, bei denen wegen ihrer Rasse und auch bei Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden vom Gesetz her ein Gefahrenpotenzial vermutet wird.

Bei einem Wesenstest können sie die bei ihnen per Gesetz vermutete Gefährlichkeit widerlegen. Das in Sachsen-Anhalt am 1. März 2009 in Kraft getretene Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren (Hundegesetz) und die entsprechende Durchführungsverordnung ließ Haltern solcher Hunde ein halbes Jahr Zeit, das Ergebnis eines solchen Wesenstests einzuholen.

Das weiß auch Timo Voigt aus Blankenburg. Bis 31. August hätte der Wesenstest seines Pitbull-Mischlings schon erfolgt sein müssen, schrieb er, und auch, dass er trotz aller Bemühungen die 400 Euro dafür nicht ansparen konnte. Der Hartz-IV-Bezieher bat bei der KoBa um ein Darlehen für die Kosten der gesetzlichen Vorgabe, das nicht befürwortet wurde.

Timo Voigt war daraufhin beim Ordnungsamt und erfuhr, dass dort ein Beleg über den bestandenen Wesenstest seines Hundes zügig eingehen müsse, ansonsten würde der Pitbull-Mix beschlagnahmt werden. Der komme dann in das Tierheim, und die Kosten von zehn Euro am Tag müsse der Halter übernehmen, wurde ihm mitgeteilt. "Es kann doch nicht sein, dass nur, weil ich arm bin, mir durch ein Gesetz der Hund weggenommen wird", schrieb er.

Zweck des Hundegesetzes ist es, den durch Halten und Führen von Hunden ausgehenden Gefahren vorzubeugen und abzuwehren. Hunde, so fordert der Gesetzgeber, "sind so zu halten und zu führen, dass von ihnen keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit ausgehen".

Je nach Geburtszeitpunkt des Hundes, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten Rasse oder bei einem individuell auffälligen, nicht sozialverträglichem Verhalten sieht das Hundegesetz besondere Pflichten vor. Eine davon ist der Wesenstest für Hunde wie den Pitbull-Mix von Timo Voigt. Für die Durchführung der Tests wurden in Sachsen-Anhalt bislang 19 Sachverständige anerkannt, deren Adressen und Telefonnummern auf der Internetseite des Ministeriums des Innern zu finden sind.

Viele von ihnen sind einer Umfrage der Tierärztekammer des Landes zufolge bei finanzieller Notlage eines Hundehalters auch zu Ratenzahlungen für die Gesamtkosten des Wesenstests bereit. Die Entscheidung darüber aber treffe allein der Sachverständige, so Kammer-Geschäftsführer Björn Dittrich, da es sich hierbei um private Verträge handele.

Timo Voigt hofft, nun für seinen Pitbull-Mischling einen Sachverständigen zu finden, der das Tier einem Wesenstest unterzieht und sich diesen vom Halter in mehreren Raten bezahlen lässt. (goe)