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Grundstücksmaße vom Landesamt für Vermessung Für Privatpersonen nur gerundete Zahlen

Von Gudrun Oelze 18.08.2009, 08:36

Als die Bundesstraße in Königsborn ausgebaut wurde, musste Gabriele Neumann dafür 73 Quadratmeter ihres Grundstücks abtreten. Im Zuge der Straßenbaumaßnahme wurden die neuen Grenzen 2008 abschließend vermessen. Diese nun ja offiziell vorhandenen Maße wollte die Anrainerin nutzen, um auch für ihr Grundstück die genaue Größe zu kennen.

Gabriele Neumann wandte sich an das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt. Bei einem persönlichen Gespräch in Stendal erfuhr die Grundstückseigentümerin, dass sie jedes einzelne Maß bezahlen müsse, wozu sie bereit war.

"Gekauft" hatte sie dann aber keine exakten Maße, sondern nur Zirka-Werte. "Durch die Neubemessung des Grundstücks 2008 weiß ich, dass dem Amt genaue Maße vorliegen", schrieb die verärgerte Besitzerin. Zirka hätte sie mit einem Maßband ja selbst das Grundstück vermessen und sich die Kosten sparen können.

Wenn sie es genauer haben wolle, müsse sie einen Vermesser beauftragen, wurde ihr vom zuständigen Landesamt gesagt.

Uns versicherte die Behörde, dass Vermessungszahlen tatsächlich in hoher Genauigkeit erfasst werden. Sie bilden die Grundlage zur Führung des Liegenschaftskatasters. Auszüge daraus können auch Grundstückseigentümer beantragen. Dabei stellt die Liegenschaftskarte als bildlicher Teil des Katasters die Flurstücke geometrisch dar und das Liegenschaftsbuch enthält beschreibende Angaben. Weitergehende Auskünfte über im Liegenschaftskataster nachgewiesenes Eigentum werden vom Amt ebenfalls erteilt.

Einen solchen "Liegenschaftskartenauszug mit Maßen" hatte Gabriele Neumann beantragt und ihn mit eingetragenen Liegenschaftszahlen erhalten. Diese müssen immer einen direkten Bezug zum Flurstück und zur geometrischen Form der Liegenschaft haben, woraus Grenzlängen, Gebäudeumringmaße oder auch Grenzabstände von Gebäuden erkennbar sind.

Allerdings werden Liegenschaftszahlen in der Praxis auf Dezimeter gerundet und als Zirka-Maße herausgegeben. Nach Angaben des zuständigen Landesamtes kann ein Eigentümer mit Liegenschaftszahlen, von denen neben einer Grundgebühr von 15,34 Euro jede einzelne 2,56 Euro kostet, sein Grundstück mit Maximalabweichungen von plus minus fünf Zentimeter je Maß ziemlich genau 1:100 kartieren.

Was er mit Liegenschaftszahlen allerdings nicht kann ist, sie als Basis für eine Grenzziehung zu nutzen. Eine solche "Übertragung der Grenze in die Örtlichkeit" darf den rechtlichen Bestimmungen zufolge nur durch Personen mit entsprechender Sachkunde, zum Beispiel öffentlich bestellte Vermessungsingenieure, erfolgen.

Im Unterschied zu den auf Dezimeter gerundeten Liegenschaftszahlen seien, so die amtliche Auskunft, die wirklich hochgenauen Vermessungszahlen nach dem geltenden Landesrecht dem Dienstgebrauch vorbehalten und dürfen nicht an Privatpersonen herausgegeben werden. Das habe einen eigentumsrechtlichen Hintergrund und soll letztlich den Grenzfrieden sichern, wurde uns mitgeteilt.

Der Bitte von Gabriele Neumann um Angaben aus dem Vermessungszahlenwerk konnte daher nicht entsprochen werden.