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Unterstützung für Erwerbsunfähigkeitsrentnerin Krankenkasse übernimmt doch die Fahrtkosten zur Spezialbehandlung

Von Gudrun Oelze 24.08.2009, 07:18

Eine seltene Darmerkrankung hat Edita Meyer aus dem Altmarkkreis Salzwedel nicht nur zur Erwerbsunfähigkeitsrentnerin gemacht, sondern ihr auch zahlreiche Krankenhausaufenthalte und etliche Operationen beschert, ohne dass eine wesentliche Besserung auftrat. Ihre behandelnde Ärztin wies sie 2005 in die Charité Berlin ein, wo ihr ein Spezialkatheter implantiert wurde, der eine totale parenterale Ernährung zu Hause ermöglicht.

Da keine medizinische Einrichtung in der Nähe diese Therapie anbietet, war Frau Meyer seitdem in Berlin in Dauerbehandlung. Über drei Jahre hinweg übernahm die Krankenkasse die Fahrkosten, bis Anfang April 2009 der Versicherten mitgeteilt wurde, dass man rückwirkend ab Oktober 2008 und auch in Zukunft nicht mehr dafür aufkommen werde. Sie solle sich fortan im Klinikum Uelzen behandeln lassen, da es dorthin näher sei als nach Berlin.

In der von der Hanseatischen Krankenkasse bestimmten Klinik in Uelzen aber werden generell keine solchen Katheter implantiert, wie Frau Meyer wieder einen brauchte. Dort konnte man ihr nur einen Port legen, der zwar für die heimparenterale Dauerernährung ungeeignet ist, auf den die Patientin aber wegen des inzwischen wieder verschlechterten Gesundheitszustandes dringend angewiesen war. Denn die Fahrtkosten zur Charité, wo man ihr den besser geeigneten Katheter hätte implantieren können, konnte sie allein nicht aufbringen.

Als wir bei der Krankenkasse in Hamburg im Interesse der Versicherten nachfragten, schien auf einmal alles geregelt. Die ab Oktober angefallenen Kosten nach Berlin werden rückwirkend übernommen, künftige aber nur noch für Setzen eines neuen Katheters, der inzwischen auch nach Überzeugung des MDK "medizinisch notwendig ist". Alle anderen Behandlungen müssten wohnortnah erfolgen, ohne Erstattung anfallender Fahrkosten.

Das klang zunächst positiv, war es für die Versicherte aber nicht. "Ein solches Kathetersystem bedarf regelmäßiger Kontrolle und Pflege", führt sie an. "Wenn ich nur noch zum Setzen, aber nicht mehr zur Nachbetreuung des Katheters in die Charité fahren darf, habe ich auch keinen Arzt mehr, der mir die speziellen Medikamente für die parenterale Nahrung verschreibt." Denn diese Rezepte könne das Klinikum in Uelzen nicht ausstellen. Auch die Hausärztin, an die die Patientin von ihrer Krankenkasse verwiesen wurde, fühlt sich bei dem seltenen Krankheitsbild dazu nicht in der Lage und überweist stets an Spezialisten in Berlin.

Diese Argumente der Leserin leiteten wir wieder an die HEK weiter, die gemeint hatte, dieses Problem bereits geklärt zu haben. Aufgrund unserer Anfrage befasste man sich in Hamburg nochmals gründlich mit dem konkreten Fall. Im Ergebnis wurde der Versicherten nun doch zugesagt, dass die Krankenkasse künftig für Fahrkosten bei allen in der Charité notwendigen Behandlungen aufkommen wird und die Verordnung der parenteralen Ernährung über den dortigen Spezialisten erfolgen kann.

Ebenfalls an einer äußerst seltenen Krankheit leidet eine Leserin aus dem Landkreis Börde. Deutschlandweit gibt es nur zwei darauf spezialisierte Kliniken, das Universitätsklinikum in Frankfurt am Main und die Charité in Berlin. Diese Leserin hatte sich nach Rücksprache mit einer Selbsthilfegruppe für eine Betreuung in Frankfurt entschieden. Doch auch ihre Krankenkasse lehnte die Übernahme der ambulanten Fahrkosten ab, da die Voraussetzungen für einen Ausnahmefall nicht gegeben seien. Demnach können nur bei Vorliegen eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen "aG", "Bl" oder "H" ambulante Fahrten erstattet werden oder bei Personen mit Pflegestufe II und III sowie für Fahrten zur Chemo- oder Strahlentherapie sowie zur Dialyse. Eine vergleichbare Beeinträchtigung konnte der MDK in diesem Fall nicht bestätigen. Wie auch? Die Krankheit dieser Leserin ist so selten, dass sie wohl in keinen Kassen-Vorschriften auftaucht.

Die spezialisierte Einrichtung am Uniklinikum Frankfurt betreut nach eigenen Angaben das weltweit größte Patientenkollektiv mit dieser seltenen Erkrankung – rund 500 Personen aus ganz Deutschland. Für die Krankenkasse war dies aber kein Grund, die Fahrkosten zu übernehmen.

Auf unsere Nachfrage hin prüfte jedoch auch diese Krankenkasse noch einmal eingehend den Fall der Leserin und entschied sich als "einmalige Ausnahme" zur Zahlung der Fahrtkosten.