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Gewährung von Krankenkostzulagen Zusatzpauschale für Diabetiker gestrichen

06.07.2009, 17:45

Nach bisherigen wissenschaftlichen Erkenntnissen hatte der zuckerkranke Werner Weinert aus dem Landkreis Börde einen erhöhten Ernährungsbedarf. Deshalb bekam er zum ALG II eine Zusatzpauschale. Die strich die Arge nun ab Mai 2009. Nach neueren medizinischen und ernährungswissenschaftlichen Erkenntnissen sei nicht mehr von einem erhöhten Ernährungsbedarf auszugehen, teilte man dem Diabetiker mit.

Bei der Zahlung des Mehrbedarfs orientiert sich die SGB-II-Behörde an Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Vorsorge. Dieser Zusammenschluss öffentlicher und freier Träger sozialer Arbeit in der Bundesrepublik ist eine Koordinationsstelle für alle Bestrebungen und Entwicklungen in den Bereichen Sozial-, Kinder-, Jugend- und Familienpolitik sowie der Sozial- und Jugendhilfe, Alten- und Gesundheitshilfe, Rehabilitation und Behindertenhilfe, Pflege, soziale Berufe sowie der internationalen sozialen Arbeit. Zu den Hauptaufgaben gehört auch die Erarbeitung von Empfehlungen für die Praxis öffentlicher und freier sozialer Arbeit. 1974 hatte der Deutsche Verein erstmals "Empfehlungen für die Gewährung von Krankenkostzulagen in der Sozialhilfe" herausgegeben und diese 1997 erneuert, die die gewandelten diätetischen und ernährungsmedizinischen Erkenntnisse berücksichtigten.

Die Empfehlungen entsprachen dem damaligen Stand der Wissenschaft und wurden auch bei Einführung der "Grundsicherung für Arbeitsuchende" als geeignete Grundlage für die Regelung zu Krankenkostzulagen gesehen. Die Bundesagentur für Arbeit übernahm die Empfehlungen in ihre "fachlichen Hinweise" zum Paragrafen 21 Abs. 5 SGB II, laut dem erwerbsfähige Hilfebedürftige, die aus medizinischen Gründen einer kostenaufwändigen Ernährung bedürfen, einen Mehrbedarf erhalten. Doch die Empfehlungen gerieten in die Kritik, insbesondere auch, weil sie bei Diabetes mellitus einen Mehrbedarfszuschlag zur Finanzierung einer "Vollkost" vorsahen. Denn die Anschauungen darüber, welche Ernährung, welche Diät bei welcher Krankheit oder Behinderung medizinisch sinnvoll und damit geeignet und notwendig ist, haben sich im vergangenen Jahrzehnt teilweise grundlegend gewandelt. Der Deutsche Verein verabschiedete also im Oktober 2008 neue Empfehlungen.

Ein krankheitsbedingter Mehrbedarf und damit entsprechende Mehrkosten werden anerkannt, "wenn die für die fragliche Krankheit geeignete und notwendige Ernährung mehr kostet als im maßgebenden Regelsatz für Ernährung berücksichtigt ist". Und dies sei bei Krankheiten wie Gicht, Bluthochdruck oder Diabetes mellitus, die diätetisch mit einer Vollkost zu behandeln sind, nicht der Fall. Bei diesen Erkrankungen "ist in der Regel ein krankheitsbedingt erhöhter Ernährungsaufwand zu verneinen.

Es ist davon auszugehen, dass der bemessene Regelsatz den notwendigen Aufwand für eine Vollkost deckt", so die neuen Empfehlungen der Experten, die auch prüften, ob die sogenannte "Vollkost" aus dem Eckregelsatz zu finanzieren ist. Ergebnis: Bei einer "preisbewussten Einkaufsweise" ist laut Deutscher Gesellschaft für Ernährung eine Vollkost mit einem Aufwand von zirka vier Euro täglich zu finanzieren. Eine gesunde und aus ernährungswissenschaftlicher Sicht auch allen Menschen ohne besondere diätetische Anforderungen empfohlene Ernährung sei mit dem Regelsatz bezahlbar, wenn die Preise der eingekauften Lebensmittel im unteren Viertel der Preisstreuung liegen. "Mit einem Ansatz von 4,52 Euro für Nahrungsmittel und Getränke (einschl. Tabakwaren) deckt der Regelsatz für Haushaltsvorstände und allein Lebende den Mindestaufwand für eine Vollkost", heißt es in den Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Gewährung von Krankenkostzulagen, auf deren Basis z. B. Werner Weinert künftig kein Mehrbedarf mehr gewährt wird.

Bei welchen Krankheiten nach wie vor eine kostenaufwändigere Ernährung anerkannt wird, ist im Internet nachzulesen. (goe)

www.deutscher-verein.de