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Übergang von ALG II zu Arbeitslohn Überbrückung rechtzeitig abklären

29.06.2009, 08:20

Für einige Wochen hat ein Familienvater aus dem Bördekreis einen zeitlich befristeten Job bei VW gefunden. Ordnungsgemäß meldete er die Arbeitsaufnahme ab Anfang Juni dem Job-Center der Arbeitsgemeinschaft Börde, erhielt dann aber einen Bescheid, dass er für diesen Monat keine Leistungen mehr bekomme. Doch den ersten Lohn gibt es erst am 15. Juli.

"Ich habe eine Familie zu ernähren und um zur Arbeit zu kommen, brauche ich Benzin. Ich kann die Tätigkeit nicht weiter ausüben, wenn ich kein Geld habe, bis ich den ersten Lohn erhalte", schrieb er und fragt sich, ob er nun wohl dafür bestraft werde, dass er sich Arbeit suchte.

Bei rechtzeitiger Mitteilung der persönlichen Verhältnisse hätte der Kunde überhaupt nicht auf einen solchen Gedanken kommen müssen, dass er für eine Arbeitsaufnahme bestraft würde, entgegnet Rüdiger Mages, stellvertretender Geschäftsführer im Job-Center der Arbeitsgemeinschaft Börde. Der Regelfall sei, dass – wie im Falle unseres Lesers – in der Behörde die Aufnahme einer Beschäftigung gemeldet wird. Bei einer überschlägigen Berechnung wird dann auch der zu erwartende ungefähre Lohn im Monat berücksichtigt. Wird der noch im Monat der Arbeitsaufnahme ausgezahlt, ist er für den ALG-II-Anspruch auch vorab anzurechnen. Entstehen wegen der fiktiven Berechnung finanzielle Engpässe, können Betroffene Leistungen als Darlehen beantragen – freilich unter Anrechnung des möglicherweise eigenen Sparvermögens oder eines Vorschusses vom Arbeitgeber.

"Grundsätzlich ist Einkommen im Bedarfszeitraum anzurechnen, wobei der Bedarfszeitraum der laufende Monat ist", so Mages. Wird Lohn erst im Folgemonat ausgezahlt, erhält der Kunde im Monat davor noch volle Hartz-IV-Leistungen. Für den Folgemonat greift die Anrechnung dann nach oben beschriebenem Prinzip. ALGII-Beziehern sei zu empfehlen, sich vor einer Arbeitsaufnahme mit dem Behörden-Team Leistung in Verbindung zu setzen und abzuklären, wie die ersten Wochen überbrückt werden können. "Zu keiner Zeit werden Kunden ohne finanzielle Mittel gelassen", versichert der stellvertretende Behördenchef in Haldensleben. (goe)