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Krankenversicherung Den Versichertenstatus als Rentner wechseln?

20.04.2009, 07:30

Kann ich als Rentnerin meinen Status von der "freiwillig" Krankenversicherten in "gesetzlich versichert" ändern lassen?, wollte eine Magdeburgerin wissen.

Sie ärgert sich vor allem darüber, "dass ich zu denen gehöre, die ihr mühsam für das Alter und bereits versteuerte Ersparte nicht nur vom Fiskus, sondern auch noch von der Krankenkasse plündern lassen müssen", schrieb sie. Als freiwillig Krankenversicherte sei sie im Prinzip ja den gesetzlich Versicherten gleichgestellt, müsse aber auch ihre Zinseinkünfte der Krankenkasse melden und davon Beiträge bezahlen.

Grundsätzlich prüft die zuständige Krankenkasse bei der Rentenantragstellung die Voraussetzungen zur Erfüllung der Krankenversicherung der Rentner (KVdR), teilte die AOK Sachsen-Anhalt auf unsere Nachfrage hin mit. Liegen die Voraussetzungen vor, ist es möglich, dass ein früher freiwillig Krankenversicherter als Rentner dann versicherungspflichtig in der KVdR wird.

In vielen Fällen würden dafür jedoch die erforderlichen Vorversicherungszeiten nicht erfüllt. "Das liegt an der meist jahrelangen Selbständigkeit (und somit Versicherungsfreiheit). Eine Versicherungspflicht in der KVdR tritt dann nicht ein, sondern die Mitgliedschaft bei der Krankenkasse wird weiterhin im Rahmen der freiwilligen Krankenversicherung weitergeführt: dann als freiwillig versicherter Rentner."

Das hat wie bei unserer Leserin den Nachteil, dass bei freiwilligen Mitgliedern sämtliche Einkünfte, also auch die aus Kapitalvermögen oder eventuelle Mieteinnahmen, zur Beitragsermittlung herangezogen werden.

Während bei pflichtversicherten Rentnern der Kassenbeitrag zur Krankenversicherung der Rentner nur nach ihrer gesetzlichen Rente ermittelt wird (mit Ausnahme von Auszahlungen aus Betrieblicher Altersvorsorge, auch Einmalauszahlungen aus Gehaltsumwandlungen bzw. Direktversicherungen), werden bei freiwillig versicherten Rentnern alle Einkünfte für den Beitrag zur Krankenversicherung berücksichtigt. Allerdings können sie auf Antrag von ihrem Rentenversicherungsträger zu diesen Aufwendungen einen Zuschuss erhalten. (goe)