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Leistungen für ALG-II-Empfänger Die Abwrackprämie zählt als Einkommen

Von Gudrun Oelze 16.03.2009, 08:00

Der Run auf die Abwrackprämie hält an. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) veröffentlicht auf seiner Homepage täglich die Zahl der eingegangenen Anträge. Die gute Nachricht: Noch ist nicht einmal die Hälfte des vorgesehenen Geldes für geplante Autoneukäufe nach Verschrottung eines Altwagens "reserviert".

"Bei der Berechnungsgrundlage von 600 000 möglichen Anträgen können noch 368 467 Anträge gestellt werden", informiert das BAFA am vergangenen Freitag. Auch Leser, die erst wieder ab März ihr Auto fahren, weil es in der kalten Saison abgemeldet war, können in den Genuss kommen. Denn Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen gelten als ,durchgehend zugelassen’", teilte das BAFA mit.

Nun ist auch für manchen ALG-II-Bezieher die Verlockung groß, seine "alte Karre" mit finanzieller Unterstützung des Staates in einen kleinen Neuwagen umzuwandeln. Diese potenziellen Käufer sind für Banken und Autohäuser vielleicht nicht kreditwürdig, um ihnen den 2500 Euro übersteigenden Kaufpreis zu finanzieren. Doch konnte manch ein Hartz-IV-Betroffener einen "Notgroschen" mit hinübernehmen in die Hilfebedürftigkeit. Denn jedem volljährigen Hilfebedürftigen steht beim Vermögen ein Grundfreibetrag von 150 Euro je vollendetem Lebensjahr zu – maximal 9750 Euro. Dieses den SGB-II-Behörden bekannte Schonvermögen können ALG-II-Bezieher auch bei laufendem Leistungsbezug ausgeben, ohne das vorher beim Amt zu "beantragen", versichert die Arbeitsagentur Stendal – also auch für den Kauf eines Autos.

Und von Verwandten oder Freunden geborgtes Geld könnten sie ebenso zum Autokauf verwenden, wenn gegenüber dem Grundsicherungsträger nachgewiesen wird, dass es sich um keine Schenkung handelt. Als Darlehen wäre es nicht als Einkommen anzurechnen.

Anders ist es bei der Abwrackprämie, die offiziell Umweltprämie heißt. Und das ist die schlechte Nachricht für ALG-II-Bezieher. Bei ihnen wird die Umweltprämie nach dem SGB II als Einkommen berücksichtigt und kann damit leistungsmindernd wirken.

Denn die Prämie für die Anschaffung eines Neu- oder Jahreswagens in Höhe von 2500 Euro stelle "einen wirtschaftlichen Vorteil dar, den ALG-II-Empfänger grundsätzlich vorrangig zur Sicherung des eigenen Lebensunterhalts einzusetzen haben", so die Begründung. Diese gesetzlichen Vorgaben wurden im Bundesarbeitsministerium zwar noch einmal unter dem Aspekt Umweltprämie geprüft. Ergebnis: Die rechtlichen Regelungen lassen keinen Spielraum zu, die 2500 Euro vom Staat fürs alte Auto sind beim ALG-II-Bezug Einkommen. Ändern könne das nur der Gesetzgeber, sagte eine Sprecherin der Berliner Behörde.

In den Bundestagsfraktionen ist das Problem durchaus bekannt und in der Diskussion. Doch eine Gesetzesänderung wird es wohl nicht geben. Vor wenigen Tagen kam die Nachricht über den Ticker, dass die Unionsfraktion den Vorstoß der SPD geschlossen ablehne, die Altauto-Abwrackprämie auch Hartz-IV-Empfängern zugute kommen zu lassen. Noch Anfang März seien Teile der Fraktion offen gewesen für die erforderliche Gesetzesänderung, jetzt werde aber kein Handlungsbedarf mehr gesehen.

Die SPD dagegen hatte mit einer nachträglichen gesetzlichen Klarstellung erreichen wollen, dass die 2500 Euro Abwrackprämie nicht auf die Sozialleistung von Langzeitarbeitslosen angerechnet wird. "Nach geltender Rechtslage stellt die Prämie ein Einkommen dar und vermindert deshalb die Bedürftigkeit des Betroffen und deshalb auch das Arbeitslosengeld II", so die Agenturmeldung aus Berlin.