1. Startseite
  2. >
  3. Leben
  4. >
  5. Wasser-Abschläge werden für leerstehendes Haus ausgesetzt

Verbrauchsabrechnung Wasser-Abschläge werden für leerstehendes Haus ausgesetzt

30.03.2009, 07:33

Eine Wasserverbrauchsabrechnung und ein Abwassergebührenbescheid für das Haus ihres verstorbenen Vaters versetzten Regina Lorenz in Unsicherheit. Seit Dezember 2008 steht das Haus leer, doch sie soll auf der Grundlage des bisherigen Verbrauchs Abschläge für 2009 bezahlen.

Dadurch käme im gesamten Jahr eine Summe von über 400 Euro zusammen. "Wofür müssen wir das bezahlen?", schreibt die Walternienburgerin uns, "wenn das Haus leersteht, gar keiner Wasser nimmt und schon gar kein Abwasser entsteht?"

Ihr wurde geraten, die Abwasserrohre und den Abwasserschacht auf dem Grundstück zu entfernen, dann brauche sie nichts mehr zu zahlen. Da sie das Haus aber wohl verkaufen möchte, wäre auch das nicht die beste Lösung. "Gibt es eine andere Lösung?", fragte sie uns.

Ja, es gab sie. Auf unsere Nachfrage beim Abwasserzweckverband Elbe-Fläming fand im Regionalzentrum des Betriebs ein Gespräch mit Frau Lorenz statt. Dort wurde der Sachverhalt zwischen den Beteiligten besprochen. Es wurde "vereinbart", heißt es in dem Schreiben an uns, "dass die Abschläge für Trinkwasser und Abwasser 2009 ausgesetzt werden und die Grundgebühr bei Rechnungslegung bzw. bei Verkauf fällig wird." (sch)