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Kinderbonus für Alleinerziehende Wird kein Unterhalt gezahlt, gibt es volle 100 Euro

30.03.2009, 07:36

Im April überweisen die Familienkassen den Eltern einen Hunderter je Kind mehr als üblich. Der Kinderbonus ist Teil des "Gesetzes zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität", das Bundestag und Bundesrat im Februar als Reaktion auf die Wirtschaftskrise verabschiedeten.

Wie alle anderen freute sich auch Andrea Jahn aus Groß Rosenburg über diese Nachricht. Dann aber hörte sie, dass Single-Eltern nur Anspruch auf die Hälfte der Einmalzahlung hätten. "Was aber ist mit den Alleinerziehenden, die keinen Unterhalt vom anderen Elternteil bekommen?", fragte sie. "Sind deren Kinder weniger wert? Sie brauchen doch das Gleiche wie alle anderen Kinder auch." Das werden sie im Fall dieser Leserin auch bekommen, da der Vater keinen Unterhalt zahlt. Denn nur dann hätte er auch Anspruch auf die Hälfte, weil in der Gesetzesbegründung steht, dass der Bonus auf den Unterhaltsanspruch des Kindes anzurechnen ist. Sozusagen von Amts wegen halbiert wird die Sonderzahlung nicht. Die Familienkassen überweisen die 100 Euro gemeinsam mit dem Kindergeld an die Alleinerziehenden. Der andere Elternteil hat dann das Recht, in dem einen Monat seine Unterhaltszahlung um 50 Euro zu mindern. Familienpolitiker hoffen indes, dass von dieser Möglichkeit nicht allzu häufig Gebrauch gemacht wird, damit der Kinderbonus auch wirklich komplett beim Kind ankommt. (goe)