1. Startseite
  2. >
  3. Leben
  4. >
  5. Anspruch auf Garantie trotz Pleite?

Anspruch auf Garantie trotz Pleite?

Von Elisa Sowieja 23.02.2009, 09:43

Mehr als zwei Jahre ist es her, dass BenQ Mobile, die ehemalige Handysparte von Siemens, Insolvenz anmelden musste. Viele Handys der pleite gegangenen Firma sind noch heute im Umlauf. Aber haben die Besitzer überhaupt Garantieansprüche? Mit dieser Frage wandte sich Burkard Bathke aus Blankenburg an die Leseranwalt-Redaktion der Volksstimme.

Im Dezember 2007 hatte er in einem Telefonladen in Blankenburg ein BenQ-Handy gekauft. Ein Jahr später war eine Reparatur erforderlich. "Es wurde in ein Service-Center geschickt und kam nicht repariert zurück mit der Begründung, dass der Reparaturservice für BenQ-Siemens engestellt wurde", schrieb er. "Im Telefonladen sagte man mir, dass im Falle einer Insolvenz ich nun Pech habe und keinerlei Garantie- bzw. Gewährleistungsansprüche mehr durchsetzen kann."

Hat Burkard Bathke tatsächlich Pech gehabt und bleibt auf dem kaputten Handy sitzen? "Besitzer von BenQ-Handys haben keine Ansprüche", bestätigt Gabriele Wunnenberg, Pressesprecherin des Insolvenzverwalters von BenQ Mobile, auf Volksstimme-Nachfrage. "Kurz nach der Insolvenz hat eine Gesellschaft namens Inservio die Reparaturen dieser Handys durchgeführt. Aber mittlerweile hat sie das eingestellt."

Der Blankenburger muss sich wohl oder übel ein neues Handy zulegen.