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Energiekosten Missverständnis beim Zählerstand, Problem wurde doch noch geklärt

Von Emmi Schulze 23.02.2009, 08:30

Nachdem die Schwester einer Leserin aus dem Landkreis Stendal im Januar 2007 verstorben war, meldete sie die Verbrauchsstelle im April 2007 bei E.ON ab und gab den Zählerstand an. Denn das Haus der Verstorbenen blieb unbewohnt. Dabei vermerkte sie, dass sie als Erbin in Betracht komme und gab für eventuell noch zu klärende Fragen ihre Adresse an.


Das werteten Mitarbeiter von E.ON aber als Anmeldung und schickten der Leserin ein freudiges Begrüßungsschreiben als neue Kundin mit Angabe der künftigen Abschlagszahlungen.

Damit nahmen die Probleme ihren Lauf. Es kam gleich zu mehreren Missverständnissen und verspäteten Reaktionen. Nach Darstellung von E.ON gab es nach dem Begrüßungsschreiben keine Richtigstellung durch die Kundin. Da aber auch für leerstehende Wohnungen Grundgebühren und eventuell entnommene Energie fällig werden, meldete unsere Leserin zur Jahresrechnung 2007 einen Zählerstand. Der erschien E.ON aufgrund des bisherigen Verbrauchs viel zu hoch. Deshalb wurde eine realerer Verbrauch geschätzt.

Die Rechnung, die unsere Leserin darauf erhielt, reklamierte sie, weil sie sich ja nicht anmelden, sondern lediglich ihre Schwester abmelden wollte. Und sie bat um Sperrung der Anlage. Dazu gab es weitere telefonische Absprachen und Briefe mit Informationen über die Kosten der Sperrung der Anlage und über einen aktuellen Zählerstand zur Korrektur der Rechnung.

Und wieder gab es eine Fehlinterpretation. E.ON nahm an, die von der Kundin gewünschte Sperrung sei hinfällig.

Monate gingen darüber hin, bis im Oktober 2008 die nächste Jahresrechnung fällig war. Diese reklamierte unsere Leserin und bat nochmals schriftlich um Sperrung des Zählers.

Ende Dezember, die Leserin hatte sich inzwischen an unsere Redaktion gewandt, kam endlich Bewegung in die Sache. Der zuständige Betrieb erhielt den Auftrag, mit der KundineinenTerminzuvereinbaren und stellte dabei fest, dass der Zählerstand falsch war. Darauf wurde die Rechnung korrigiert und der Zähler gesperrt.

"Wir bedauern, dass es bei der Klärung des Sachverhalts zu Missverständnissen und Verzögerungen kam", schreibt uns E.ON."

Eine scheinbar endlose Geschichte, die letztlich innerhalb weniger Tage geklärt werden konnte.