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Abwrackprämie für ALG-II-Empfänger Entscheidung steht noch aus

Von Gudrun Oelze 16.02.2009, 09:55

Als Besitzerin eines fast schrottreifen Autos, das schon lange den jetzt für die Abwrackprämie geforderten Bedingungen entspricht, fragt sich eine Hartz-IV-Pendlerin aus dem Landkreis Stendal, ob diese Idee zur Ankurbelung der Wirtschaft wohl auch zum Nutzen von ALG-II-Beziehern gedacht war.

"Vielleicht käme die Abwrackprämie als Anerkennung oder Belohnung für unsere Arbeitswilligkeit in Frage, auch wenn es nur ein Ein-Euro-Job ist? Denn auch wir sind bereit und bestrebt, die ganze ‚Karre’ dieser Krise mit aus dem Dreck zu ziehen", schrieb die Altmärkerin der Leseranwalt-Redaktion. Das Problem für sie wie für viele andere ALG-II-Bezieher mit alten Autos sei allerdings die Finanzierung der guten Sache, künftig vielleicht auch ein schadstoffarmes und verkehrssicheres Auto zu fahren.

Wenn dank der Bereitwilligkeit und Hilfestellung von Freunden und Verwandten das Geld sozusagen als zinsloser Kredit zu beschaffen wäre – wird es für die SGB-II-Behörde womöglich zum Einkommen des Hilfebedürftigen? Schmälert es dann etwa die künftigen ALG-II-Leistungen?

Zumindest diese Sorge kann man der Frau nehmen. Borgen sich ALG-II-Bezieher von Verwandten, Freunden oder Bekannten Geld, "kann dieses Darlehen nicht als Einkommen angerechnet werden", versichert Kati Domkowski von der Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen der Bundesagentur für Arbeit.

Allerdings müsse dem Träger der Grundsicherung gegenüber in geeigneter Form nachgewiesen werden, dass es sich hierbei um keine Schenkung (die wäre nämlich als Einkommen anzurechnen) handelt. In einem formlosen Schriftstück zu regeln, welche Summe wann, von wem an wen als Darlehen übergeben wurde, sowie wie und bis wann die Rückzahlung erfolgen soll, genüge als Nachweis für den Freundschafts-Kredit.

Ob aber die "Abwrackprämie" als eine Art "Geschenk" der Bundesregierung bei Hartz-IV-Betroffenen als Einkommen anzurechnen ist, konnte die Sprecherin der Arbeitsagentur noch nicht konkret beantworten. Dazu stehe eine Entscheidung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales noch aus ...