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Wohneigentum Haus verkauft – wer zahlt die Grundsteuer dafür?

05.01.2009, 08:25

Im März vergangenen Jahres verkaufte ein Gardelegener sein Haus. Für das ganze Kalenderjahr 2008 aber fordert die Stadt von ihm dafür die Grundsteuer. Die für das erste Quartal hatte er noch bezahlt, für den Rest des Jahres fühlt er sich jedoch nicht mehr zuständig, da das Haus ja einen neuen Besitzer habe.

Wer am 1. Januar Eigentümer eines Grundstücks ist, muss für das ganze Kalenderjahr die Grundsteuer zahlen, informierte die Stadtverwaltung Gardelegen auf unsere Anfrage.

Im Grundsteuergesetz, das die Kommunen in Deutschland ermächtigt, auf die in ihrem Gebiet liegenden bebauten, unbebauten und landwirtschaftlich genutzten Grundstücke Grundsteuern zu erheben, liest sich das so: Die Steuer wird zu Beginn des Kalenderjahres festgesetzt und Schuldner ist derjenige, dem der Steuergegenstand bei der Feststellung des Einheitswertes zugerechnet ist.

Bei Eigentümerwechsel im Jahresverlauf könnten sich Alt- und Neubesitzer nur untereinander über die Bezahlung dieser Steuer einigen. Für die Kommune zählt nur, wem das Grundstück am 1. Januar gehörte. (goe)