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Abwasserkosten Wenn das Grundstück eigentlich kleiner ist ...

Von Emmi Schulze 19.01.2009, 09:22

In Silstedt, einem Ortsteil von Wernigerode, wurden in der Schmiedestraße neue Leitungen für Wasser und Abwasser verlegt. Gleichzeitig wurde der Straßenbelag erneuert. Das war 2003. Laut Satzung des Abwasserverbandes Holtemme wurden die Anlieger an den Kosten beteiligt. Auch Familie Boos, für die aber eine Grundstücksgröße herangezogen wurde, die nicht mehr den tatsächlichen Gegebenheiten entsprach.

"Wir haben ein größeres Grundstück in der Schmiedestraße", heißt es in dem Brief der Familie an uns. "Es besteht aus Vorgarten, Haus, Hof, Obstgarten und Wiese. Wegen der Ansicht setzten wir den Zaun ca. 1,50 Meter zurück. Die Fläche davor blieb unser Eigentum."

Als die Bauarbeiten abgeschlossen waren, bemerkte die erstaunte Familie, dass auf der ihnen nach wie vor gehörenden Fläche Bäume gepflanzt wurden. Ohne ihre Zustimmung. Sie erhoben Einspruch dagegen. Wodurch, so schreibt die Familie, von der Stadt erst bemerkt wurde, dass diese Fläche ihr nicht gehörte.

Neuer Vertrag nötig

Wernigerodes Oberbürgermeister Gaffert, den wir um eine Stellungnahme dazu baten, erklärte, in Vorbereitung des Straßenausbaus Ende 2002 hatten sich Hinweise darauf verdichtet, dass die sogenannte automatisierte Liegenschaftskarte (ALK) im Bereich der Schmiedestraße einige Unrichtigkeiten enthielt. Eine Korrektur der ALK liegt jedoch ausschließlich in der Zuständigkeit des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation. Die Stadt Wernigerode veranlasste deshalb eine Grenzfeststellung, die verfahrensbedingt erst im Frühjahr 2003 fertiggestellt wurde. Im Ergebnis wurde der Stadt bekannt, dass statt der bis dahin nicht vorgesehenen Beanspruchung des Grundstücks der Familie Boos, nun doch eine Fläche von den Eigentümern zum Ausbau der Straße erforderlich war. Das führte dann zu Verhandlungen zwischen der Stadt und der Familie Boos.

Bevor der Vertrag aber unterzeichnet werden konnte, waren umfangreiche Prüfungen und Abstimmungen auch mit dem Ortsbürgermeister von Silstedt und dem Ortschaftsrat notwendig. Denn die Familie Boos war nicht an einer finanziellen Entschädigung interessiert, sondern an einem Flächenaustausch. Diese Fläche befndet sich hinter dem Grundstück der Familie Boos, wurde teilweise aber auch als Schulgarten und Spielfäche für den Kindergarten genutzt, die ebenfalls eine Erweiterung der Flächen wünschten. So kam es erst im November 2003 zur Unterzeichnung des Vertrages.


Im weiteren Verlauf wurde die Straße planmäßig ausgebaut und etwa Mitte 2006 mit der Straßenschlussvermessung begonnen. Dabei wurde auch die von der Familie Boos gewünschte Teilf äche als Flurstück gebildet. Es folgten ein notariell beglaubigter Tausch- und Kaufvertrag sowie die notwendige Grundbucheintragung.

Damit war die Stadt Eigentümer der 63 Quadratmeter vor dem Zaun des Boos\'schen Grundstücks. Die Vermessung hatte aber auch ergeben, dass das Grundstück der Familie schon immer um 17 Quadratmeter kleiner ist, als bisher angenommen. Da die Anwohner die Anschlussbeitragsbescheide vom Abwasserverband Holtemme aber vor Erledigung dieser Formalitäten erhielten, war die Grundstücksbereinigung nicht berücksichtigt.

Stadt half weiter

Dazu teilte uns der Abwasserverband Holtemme mit, wesentliche Bedeutung für die sachliche Beitragspf icht hat der Zeitpunkt ihrer Entstehung. Spätere Veränderungen (z. B. Zulässigkeit einer intensiveren Bebauung oder Änderung nach Grundstücksteilung) sind beitragspf ichtig nicht mehr relevant. Weder zum Zeitpunkt der Entstehung der sachlichen Beitragspf icht (August 2003) noch bei der Bekanntgabe des Beitragsbescheides (20. Juni 2005) waren Veränderungen am Grundstück der Familie Boos erfolgt. Der Bescheid war damit rechtmäßig.

"Werden wir dafür bestraft, dass alles so lange gedauert hat?, fragte Familie Boos.

Nein, dafür sorgte die Stadt Wernigerode. Sie hat der Familie inzwischen den zu viel gezahlten Anschlussbeitrag von gut 127 Euro erstattet. Oberbürgermeister Gaffert verwies aber auch darauf, dass eine Lösung sicher schneller möglich gewesen wäre, wenn die Familie gleich den Weg nach Wernigerode und zur Stadtverwaltung gegangen wäre. Beim Abwasserverband, der allerdings seinen Sitz in Silstedt hat, mussten die Bemühungen fehlschlagen, weil er nach der Satzung handelte.

Ein Wort noch zu den 17 Quadratmetern, die das Grundstück schon immer kleiner war als angenommen. Eine Korrektur obliegt ausschließlich dem Landesamt für Vermessung und Geoinformation. Silstedt verfügt wie viele andere Städte und Gemeinden historisch bedingt, nur über lückenhaftes und relativ ungenaues geodätisches Zahlen- und Kartenmaterial. Eine Berichtigung, wie im Falle der Familie Boos, erfolgt erst mit einer Zerlegungsvermessung oder Grenzfeststellung. Die Unrichtigkeit war also erst mit Abschluss der Fortschreibung im März 2007 für alle Beteiligten erkennbar.