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Reisekosten für Azubis zum auswärtigen Blockunterricht Auf Antrag kann es einen Zuschuss geben

Von Gudrun Oelze 22.12.2008, 07:16

Mit einem Problem zur Berufsausbildung junger Leute in Sachsen-Anhalt wandte sich Heinz Wittenbecher aus Hornhausen an die Redaktion Leseranwalt. Sein Sohn ist Azubi im zweiten Lehrjahr in Oschersleben. Der künftige Glasbauer fährt in diesem Ausbildungsjahr zum theoretischen Unterricht nicht mehr in eine Berufsschule im Heimatland, sondern ins Berufsschulzentrum nach Schkeuditz in Sachsen. In sechswöchigen Abständen erhalten er und andere junge Leute dieser Ausbildungsrichtung dort zwei Wochen lang Blockunterricht - was mit zusätzlichen Kosten für Fahrgeld, Unterbringung und Verpflegung verbunden ist. Die sind von der Ausbildungsvergütung kaum aufzubringen.

Keine Landesfachklasse

Auf Anfrage beim Berufsschulzentrum Schkeuditz hatte Vater Wittenbecher erfahren, dass es zumindest für die Internatskosten einen Zuschuss gibt – allerdings nur für die Azubis aus Sachsen und nicht für die "auswärtigen" aus anderen Bundesländern. Dass das Land Sachsen-Anhalt in diesem Ausbildungsberuf keine eigene theoretische Ausbildung sicherstellen kann, aber den Beteiligten die damit verbundenen finanziellen Belastungen überlässt, ist für uns unter dem Gesichtspunkt einer eigentlich kostenfreien Erstausbildung von Jugendlichen nicht nachvollziehbar, schrieb Familie Wittenbecher.

Beim Kultusministerium in Magdeburg gaben wir zu bedenken, dass diese Lehrlinge aus Sachsen-Anhalt ja nicht "auf eigenen Wunsch" zur theoretischen Ausbildung nach Sachsen fahren, sondern weil ihnen im eigenen Land keine solche angeboten werden kann. Müssen sie für die erheblichen Mehraufwendungen wirklich ausschließlich allein aufkommen?, fragten wir, da Ausbildungsverhältnisse doch wohl nicht am jeweiligen Geldbeutel der Eltern scheitern sollten.

Das Problem war im Kultusministerium offenbar bekannt. "Wir hatten im Schuljahr 2008/09 in Sachsen-Anhalt vier Auszubildende in dieser Fachrichtung, sodass eine eigene Klasse im Land nicht eingerichtet werden konnte", kam als rasche Antwort aus dem Ministerium.

Für eine Landesfachklasse aber müssen mindestens zehn Schüler eines Ausbildungsberufes zu qualifzieren sein. Bei geringeren Schülerzahlen werden sogenannte "bilaterale Vereinbarungen" mit einem anderen Bundesland abgeschlossen, um die Beschulung abzusichern. Um die Reiseverpf ichtungen der Auszubildenden in Grenzen zu halten, wird im Blockunterricht beschult. "Sollten im kommenden Schuljahr in Sachsen-Anhalt wieder mehr Auszubildende im Ausbildungsberuf Glaser von der Wirtschaft eingestellt werden, kann die schulische Berufsausbildung selbstverständlich wieder in unserem Bundesland stattfinden", versichert das zuständige Ministerium.
Entfernung zur Schule

Derweil aber müssen "die Reisekosten" zum auswärtigen Blockunterricht, so heißt es weiter in der ministeriellen Auskunft, "von den Auszubildenden getragen werden – auch Ausbildungsbetriebe können dabei unterstützen". Doch es gibt einen Lichtblick für Betroffene: Durch die "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Berufsschülerinnen und Berufsschüler zu den Kosten der auswärtigen Unterbringung sowie zu Fahrtkosten bei der Teilnahme am Blockunterricht" vom 28. Oktober 2008 ermöglicht das Kultusministerium – auf Antrag – einen Zuschuss zu der finanziellen Mehrbelastung.

Nach dem neuen Runderlass können Schüler, "die einen Ausbildungsvertrag mit einem Betrieb in Sachsen-Anhalt abgeschlossen haben, ihre Schulpficht durch den Besuch einer berufsbildenden Schule erfüllen und außerhalb der für ihren Wohn- oder Ausbildungsort zuständigen örtlichen Berufsschule am Blockunterricht teilnehmen" diesen Landeszuschuss beantragen. Davon ausgeschlossen sind Azubis, die bereits den zweiten Beruf erlernen, Umschüler sowie jene jungen Leute, deren frühere Ausbildung schon mehr als zwei Mal vor der Probezeit endete.

Eine weitere Voraussetzung für die mögliche Zuwendung aus der Landeskasse ist, dass die besuchte Berufsschule mehr als 100 Kilometer vom Wohnort entfernt liegt. Dann kann ein Zuschuss zu den Fahrtkosten gewährt werden, gestaffelt nach der jeweiligen Entfernung zwischen 60 und 150 Euro einmal je Schulhalbjahr. Für jede notwendige Unterbringung am Schulstandort kann das Land nach der neuen Verordnung pauschal 3,50 Euro je Tag beisteuern. Die Unterstützung ist vom Einkommen des Azubis und seiner Eltern abhängig. Übersteigen Ausbildungsvergütung, Ausbildungsbeihilfe und Kindergeld des Jugendlichen zusammen die 400-Euro-Marke im Monat, gibt es keinen Zuschuss.

Zuwendungen dieser Art werden nur auf schriftlichen Antrag gewährt und sind einzureichen beim Landesverwaltungsamt. Anträge für ein Schulhalbjahr sind jeweils am Ende zu stellen. Erstmals ist dies für das 2. Schulhalbjahr 2007/08 möglich.