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Leistungen der Krankenkasse Erhält junge Altmärkerin Hilfe bei speziellem Zahnersatz?

13.11.2008, 07:43

Incontinentia Pigmenti oder das Bloch-Sulzberger-Syndrom ist eine genetisch bedingte Erkrankung, von der nur Mädchen betroffen sind. Sie äußert sich unter anderem im Hautbild, durch Störungen der Fingernägel, Haare und Zähne. Um den körperlichen Schaden dieser seltenen Krankheit so gering wie möglich zu halten, waren die Eltern einer mit dem Bloch-Sulzberger-Syndrom geborenen kleinen Altmärkerin mit ihr von Kindheit an in ärztlicher Behandlung.

Jetzt ist das Mädchen erwachsen und eine angeborene Fehlstellung des Kiefers konnte Anfang des Jahres an der Uniklinik in Halle chirurgisch korrigiert werden.

Noch nicht behoben wurde bei ihr der Defekt, von Mutter Natur nur mit 16 statt der normalerweise 32 Zähne ausgestattet worden zu sein. Das kann, so meinen die behandelnden Ärzte, durch Implantate mit Kronenaufsatz ausgeglichen werden. Der jungen Frau würde diese Therapie richtiges Essen und Kauen ermöglichen und natürlich auch ihre Lebensqualität verbessern. Doch fehlen ihr dafür rund 22 000 Euro. So viel kostet laut Heil- und Kostenplan die Versorgung mit dieser besonderen Form von Zahnersatz, für die die Krankenkassen normalerweise nur einen kleinen Anteil als Festzuschuss beisteuern.

Nur ist das Bloch-Sulzberger-Syndrom keine üblich Form von Zahnverlust, der ersetzt werden soll, sondern eine seltene Erbkrankheit – in diesem Fall mit der Folge, dass jeder zweite Zahn nicht angelegt wurde. Die Krankenkasse aber lehnte einen Antrag auf volle Kostenübernahme ab, woraufhin sich die Versicherte mit der Bitte um Hilfe an uns wandte.

Und es scheint, als bestehe Hoffnung, dass das "Nein" der Barmer nicht das letzte Wort war. Zumindest hält sie sich nach Zeitungsanfrage die endgültige Entscheidung noch offen.

Dem Antrag auf Kostenerstattung für eine geplante Implantatbehandlung konnte zunächst noch nicht stattgegeben werden, weil der Heilungsprozess des zu Jahresbeginn erfolgten kieferchirurgischen Eingriffs noch nicht abgeschlossen ist. Da müssen erst noch Platten entfernt und die Zähne stabilisiert werden, teilte die Krankenkasse mit. Erst wenn das Ergebnis der Behandlung feststehe, könne für gewöhnlich auch von medizinischer Seite eine Entscheidung über den nächsten Schritt bei der Versorgung mit Zahnersatz getroffen oder gar eingeleitet werden. "Für eine abschließende Entscheidung zur Kostenübernahme durch die Barmer ist es zum gegenwärtigen Zeitpunkt zu früh", so die Landesgeschäftsstelle Mitte.

Für November ist bei unserer Leserin geplant, die Platten im Kiefer zu entfernen. Zeitgleich sollen auf Vorschlag der Ärzte die Implantate gesetzt werden, um der Patientin eine weitere Operation zu ersparen. Das geht aber nur, wenn bis dahin klar ist, dass die Krankenkasse den Zahnersatz bezahlt, gaben wir zu bedenken. Die medizinische Möglichkeit, mit der Entfernung der Kieferplatten zugleich Implantate zu setzen, bestehe in der Tat, antworte die Barmer, aber erst, wenn der Kieferknochen wieder zusammengewachsen ist und die Zähne stabilisiert sind. Das Ergebnis des kieferchirurgischen Eingriffs, so die Barmer weiter, wird hauptsächlich durch eine Röntgenuntersuchung kontrolliert. Sie zeigt, ob die Platten wieder entfernt werden können. Wird das bejaht, kann noch vor der anstehenden Operation verbindlich entschieden werden, mit welchem Zahnersatz die Patientin versorgt wird. Ab diesem Zeitpunkt können sich die Mediziner festlegen, ob sie an einer implantatgestützten Versorgung festhalten oder eine andere wählen. "Auf Grundlage dessen kann dann auch die Krankenversicherung eine Entscheidung treffen."

Bleibt zu hoffen, dass diese Entscheidung dann im Interesse der jungen Frau ausfällt, damit sie ihr weiteres Leben trotz des Bloch-Sulzberger-Syndroms mit dem richtigen Biss meistern und dabei auch
noch gut lachen kann. (goe)