• 23. Mai 2013


Newsticker

Sie sind hier:



Auf dem Umschlag vermerken: "Annahme verweigert - zurück an den Absender"


Wenn Post kommt, die man nicht haben möchte...

23.07.2012 04:30 Uhr |




Ein Briefträger verteilt die Post.

Ein Briefträger verteilt die Post. | Foto: dpa Ein Briefträger verteilt die Post. | Foto: dpa

Als Heinz Berg aus Staßfurt eine nicht bestellte Buchsendung an den Absender zurückschicken wollte, verweigerte man in der Poststelle die Annahme. Er solle das Päckchen dem Zusteller, der es in den Briefkasten steckte, übergeben.

Anzeige

Von Gudrun Oelze

Muss ich nun so lange am Fenster sitzen, bis ich einen Zusteller erwische, fragt sich nun unser Leser. Keinesfalls, antwortet Anke Baumann von der Pressestelle der Deutschen Post DHL in Berlin.

Wer eine Briefsendung im Hausbriefkasten vorfindet und deren Annahme verweigern möchte, braucht nur auf dem Umschlag vermerken: "Annahme verweigert - zurück an den Absender". Dann kann er die Sendung entweder über den Briefkasten, über eine Postfiliale oder auch durch Abgabe beim Postzusteller an den Absender zurückgehen lassen.

"Wichtig ist aber in jedem Fall, dass die Sendung nicht geöffnet sein darf", ansonsten könne deren Annahme nachträglich nicht mehr verweigert werden. Das muss eigentlich auch gar nicht bekundet werden, meint Katja Schwaar von der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt.

"Bei unbestellter Ware ist der Verbraucher weder zur Aufbewahrung noch zur Rücksendung verpflichtet." Rechtsgrundlage dafür ist der Paragraf 241 a BGB, der genau regelt, dass - wenn es sich tatsächlich um unbestellte Ware handelt - keinerlei Ansprüche entstehen.

So ist der Verbraucher auch nicht verpflichtet, sich beim Unternehmer zu melden, er löst durch Schweigen keinen Vertrag aus und es gibt auch keine Schadenersatzansprüche.

Ist jedoch deutlich erkennbar, dass es sich um eine irrtümliche Sendung handelt, z.B. durch Namens- oder Adressverwechselung, muss der falsche Empfänger die Ware wieder zur Verfügung stellen. Er kann eine Frist für die Abholung stellen oder die Ware gegen Rückerstattung der Versendungskosten selbst zurückschicken. "Achtung: keinesfalls unfrei zurückschicken, falls die Firma die Annahme verweigert, landet die Ware beim Versender in einer Aufbewahrung und es flattert eine Rechnung von ca. 40 Euro ins Haus", warnt die Verbraucherberaterin.

Oftmals handele es sich aber gar nicht um unbestellte Ware. "Viele Verbraucher fallen auf Lockvogelangebote herein, bestellen sich ein super Schnäppchen und merken gar nicht, dass sie dabei in eine Abo-Falle geraten - mit weiteren Folgelieferungen", weiß Katja Schwaar aus der Erfahrung vieler Betroffener. "Klassiker" in diesem Bereich seien Münz-, Dessous- und Buchzusendungen.

"Hier ist äußerste Vorsicht geboten und die Betroffenen sollten sicherheitshalber die Sachlage klären lassen, zum Beispiel in einer Verbraucherberatungsstelle. Sich hier in falscher Sicherheit zu wiegen, kann teuer werden!"



Kommentare 0 Kommentare


Dokumenten Information
Copyright © Volksstimme 2013
Dokument erstellt am 2012-07-23 04:30:06
Letzte Änderung am 2012-07-23 04:30:06

Volksstimme.de



Newsletter kostenlos abonnieren und keine Nachricht mehr verpassen!


Der Volksstimme.de-Newsletter: Das Wichtigste vom Tage kostenlos per E-Mail. Bitte tragen Sie hier Ihre E-Mail-Adresse ein und klicken anschließend auf "Absenden" (Mit dem Eintragen und Abschicken Ihrer E-Mail-Adresse haben Sie unsere Datenschutzbestimmungen akzeptiert.):
Hier E-Mail-Adresse eintragen

Sicherheitscode



Newsletter abonnieren


Sie vermissen einen Artikel?


Die Volksstimme komplett als E-Paper

Bestellen Sie sich jetzt die tagesaktuelle Ausgabe der Volksstimme bequem als digitales E-Paper für nur 1,00 Euro in unserem Onlinekiosk.

Anzeige

Aktuelle Beilagen


Der neue Volksstimme Bauratgeber

Von der Planung bis zum Innenausbau. Laden Sie sich jetzt kostenlos das PDF der neuen... weiterlesen


17.05.2013 16:30 Uhr


Weitere Beilagen

Flüge im Vergleich


Gesundheitstipp


Rund um die Volksstimme


Facebook



Sudoku spielen


Sudoku spielen auf Volksstimme.de. Hier klicken.

Anzeige
Nutzerlogin

Loggen Sie sich auf Volksstimme.de ein, um

- kostenlos den Volksstimme.de-Newsletter zu abonnieren
- Artikel auf Volksstimme.de zu kommentieren
- Ihre eigene Startseite (Nachrichtenbereich) zu gestalten

Sind Sie noch kein Nutzer auf Volksstimme.de? Dann registrieren Sie sich doch einfach und kostenlos!

Für die Anmeldung müssen Cookies in Ihrem Browser aktiviert sein.
Wichtiger Hinweis für Volksstimme.digital-Nutzer: Bitte nutzen Sie diesen Link oder klicken Sie auf E-Paper Login in der oberen Navigation

Benutzername: Passwort:

Jetzt anmelden Passwort vergessen