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Für freiwillig gesetzlich Versicherte Krankengeld fällt weg

05.12.2008, 05:05

Frage : Mein Mann ist als Selbständiger freiwillig gesetzlich krankenversichert. Welche Änderungen gibt es für ihn ab 2009 beim Krankentagegeld ? Es antwortet Holger Boley von der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland, Beratungsstelle Magdeburg.

Das Gesetz sieht vor, dass die Krankenkassen ab 2009 einen Krankengeld-Wahltarif anbieten müssen. Entscheidet sich der Versicherte für diesen Tarif, bindet er sich automatisch für drei Jahre an seine Krankenkasse und verzichtet so lange auf sein Kündigungsrecht. Insbesondere für Selbständige ist dies trotz des kommenden Einheitsbeitrags von Bedeutung, da sie ihren Kassenbeitrag ohne Arbeitgeberhilfe bestreiten müssen. Zahlungen von Krankengeld können neben den genannten Wahltarifen auch über eine private Zusatzversicherung vereinbart werden.

Zum 1. Januar 2009 treten weitere Bestandteile der Gesundheitsreform in Kraft. Diese bringen eine Veränderung für Selbständige, die freiwillig Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung ( GKV ) sind : Sie verlieren den Anspruch auf Krankengeld. Wer hierbei nicht selbst aktiv wird, verliert auch einen bisher bestehenden Anspruch auf Krankengeld ab 2009 ersatzlos.