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Erbrecht Wer erbt bei laufender Scheidung?

19.09.2008, 05:01

Frage : Mein Mann ist während unseres Scheidungsverfahrens verstorben. Wir haben keine gemeinsamen Kinder, er hat jedoch einen Sohn aus erster Ehe. Wer erbt nun wie viel ? Es antwortet Gerd Frömming, Fachanwalt für Familien- und Erbrecht in Magdeburg.

Wenn Ihr Mann kein Testament gemacht hat, greift die gesetzliche Erbfolge. Danach ist der überlebende Ehegatte gesetzlicher Erbe neben den nächsten Verwandten des Verstorbenen, hier also dem Sohn. Haben Sie – wie die meisten Eheleute – im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft mit Ihrem verstorbenen Mann gelebt, erben Sie und der Sohn jeweils die Hälfte. Der überlebende Ehegatte ist aber nur dann erbberechtigt, wenn er im Zeitpunkt des Erbfalls mit dem Erblasser verheiratet war. Sobald die Scheidung rechtskräftig wird, erlischt das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten.

Stirbt nun der Erblasser während des Scheidungsverfahrens, dann besteht die Ehe beim Tode ja noch, und der überlebende Ehegatte wäre eigentlich gesetzlicher ( Mit- ) Erbe. Dieses Ergebnis widerspricht allerdings dem mutmaßlichen Willen des Erblassers : Er wäre geschieden worden, wäre der Tod nicht eingetreten. Deshalb hat der Gesetzgeber das Erbrecht dann ausgeschlossen, wenn beim Tode des Erblassers die Voraussetzungen für die Scheidung der Ehe gegeben waren und der Erblasser die Scheidung förmlich bei Gericht beantragt oder ihr zugestimmt hatte.

Hatte indes allein der überlebende Ehegatte – also Sie – den Scheidungsantrag bei Gericht eingereicht, der Verstorbene aber nicht zugestimmt, so bliebe Ihr gesetzliches Erbrecht erhalten.

Um unliebsame Ergebnisse zu vermeiden, sollten sich zumindest vermögende Eheleute bei einer Trennung erbrechtlich beraten lassen, vor allem wenn ein gemeinschaftliches Testament oder ein Erbvertrag existiert.