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Erbrecht Bruder hat Grundstück: Was erben Geschwister?

24.07.2008, 05:01

Wir sind vier Geschwister. Einem Bruder wurde 1991 durch die Mutter das Hausgrundstück übertragen. Es wurden Wohnrecht und Pflegeverpflichtung vereinbart. Auszahlungen an die Geschwister erfolgten nicht. Mein Bruder will unsere Mutter nun in einem Heim unterbringen. Wie können wir dies verhindern? Welche Ansprüche habe ich nach dem Tod der Mutter?

Es antwortet Notar Klaus Mohnhaupt von der Notarkammer Sachsen-Anhalt:

Nach dem Tod Ihrer Mutter sind Sie zunächst gesetzlicher Erbe (soweit ein Testament, das gegebenenfalls andere Personen zu Erben bestimmt, nicht vorliegt), haben also einen Erbanspruch bezogen auf das zum Zeitpunkt des Todes Ihrer Mutter noch vorhandene Vermögen. Ist kein Vermögen mehr vorhanden (zum Beispiel wegen der Übertragung des Hausgrundstücks an Ihren Bruder im Jahr 1991, kostenintensive Pflegeheimunterbringung etc.), so erben Sie leider auch nichts. Da das Hausgrundstück bereits 1991 auf den Bruder übertragen wurde, bleibt diese Schenkung voraussichtlich bezogen auf Ihnen zustehende Erb-, Pflichtteils- beziehungsweise Pflichtteilsergänzungsansprüche unberücksichtigt, da zur Zeit eines späteren Erbfalls bereits mehr als zehn Jahre seit der Übertragung vergangen sind (§ 2325 Abs. 3 BGB). Weder Ihre Mutter noch Ihr Bruder waren im Übrigen gesetzlich verpflichtet, die anderen Kinder beziehungsweise Geschwister auszuzahlen.

Eine Heimunterbringung können Sie nur verhindern, soweit Ihre Mutter eine solche nicht wünscht. Hier sollten sich Mutter und Kinder zusammensetzen, eine solche wichtige Entscheidung besprechen und gemeinsam entscheiden.

Allerdings kann Ihr Bruder Ihre Mutter wegen des Wohnrechts und der Pfl egeverpflichtung auch nicht einfach vor die Tür setzen. Daher bestünde auch die Möglichkeit, über eine Abfindung für die Aufgabe der Rechte und Löschung im Grundbuch zu verhandeln.

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