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Welche Regeln gelten auf Parkplätzen?

09.05.2008, 05:01

Ich habe in der Zeitung gelesen, dass auf Parkplätzen generell die Regelung " rechts vor links " gilt. Meine Freundin ist aber der Meinung, dass nur der Paragraph 1 der Straßenverkehrsordnung greift. Gibt es auf Parkplätzen unterschiedliche Regelungen ? Es antwortet Karola Waterstraat vom ADAC.

Auf öffentlichen Kundenparkplätzen gilt zu allererst Paragraph 1 der Straßenverkehrsordnung, der zu ständiger Vorsicht und gegenseitiger Rücksicht auffordert. Diese Grundregel ist von Autofahrern vor allem deshalb unbedingt zu beachten, weil zwar die Vorschrift " rechts vor links " als übliches, eingeschliffenes Verkehrsverhalten betrachtet wird. Diese Vorfahrtsregel gilt eigentlich aber nur für den Bereich des Straßenverkehrs und nicht für den ruhenden Verkehr, also für Parkplätze.

Autofahrer sind angehalten, sich auf einem Parkplatz untereinander durch Blickkontakt und Handbewegungen über die Vorfahrt zu verständigen – auch wenn die Fahrspuren wie Straßen angelegt sind. Darüber hinaus muss man stets mit rangierenden Fahrzeugen rechnen. Auch auf kreuzende Fußgänger muss der Autofahrer stets eingestellt sein, denen gegenüber er keinerlei Vorrechte genießt. Wer auf sein Recht pocht, dem kann bei einem Unfall eine Mitschuld zugesprochen werden. Dies gilt auch, wenn am Eingang zum Parkplatz das Schild " Hier gilt die StVO " aufgestellt ist oder Vorfahrtsschilder angebracht sind.

Kommt es zu einem leichten Crash, müssen die Personalien der Beteiligten aufgeschrieben werden. Dazu sollten ein Unfallbericht und eine Skizze des Unfallgeschehens erstellt werden. Wichtig : Der Unfallbericht ist von beiden zu unterschrieben. Mit diesen Unterlagen erfolgt die Meldung an die Versicherung. Ist der Schaden an einem oder beiden Autos größer, sollte die Polizei gerufen werden. Ist ein parkendes Auto angefahren worden und dessen Fahrer nicht vor Ort, muss der Unfallverursacher ca. 15 Minuten warten. Erst dann kann ein Zettel mit Adresse und Telefonnummer hinterlassen werden. Aber Achtung : Dieses Verhalten kann später als Fahrerflucht angesehen werden, weshalb es günstig ist, dass der Verursacher den Unfall zusätzlich bei der Polizei meldet.