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Erbrecht Genügt eine Vollmacht für das Sparkonto?

22.05.2008, 05:00

Wir sind Rentner und unser Vermögen besteht aus einem Sparkonto. Unser alleiniger Sohn hat hierfür eine Kontovollmacht, die über unseren Tod hinaus bestehen bleibt. Ist in diesem Fall ein Testament oder Erbschein notwendig? Es antwortet Notar Klaus Mohnhaupt :

Grundsätzlich brauchen Sie in diesem Fall kein Testament, soweit es Ihnen darum geht, dass Ihr Sohn nach Ihrem Ableben Zugriff auf das Sparkonto hat. Soweit die Kontovollmacht so ausgestaltet ist, dass sie auch nach Ihrem Ableben wirksam bleibt und zu Verfügungen über das Bankkonto berechtigt, kann Ihr Sohn zum Beispiel vom Konto Abhebungen vornehmen.

Eine solche Vollmacht berechtigt aber unter Umständen nicht zur Kontoüberziehung, zur Umwandlung Ihres Kontos in eines des Sohnes oder zur Auflösung des Kontos. Vieles hängt hier von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank ab. Bitte bedenken Sie aber, dass in der Erteilung einer Bankvollmacht an Ihren Sohn noch keine Verfügung durch Sie über Ihr Bankguthaben liegt und diese Vollmacht auch nach Ihrem Tod nicht die Verteilung des Vermögens ändert; dieses fällt weiterhin in den Nachlass, auch wenn es der Verfügungsbefugnis des Bevollmächtigten unterliegt.

Es besteht also das Risiko des Widerrufs einer solchen Vollmacht, insbesondere dann, wenn eine andere Person Erbe wird. Im Übrigen besteht der Nachlass in der Regel aus weiteren Gegenständen ( u. a. Hausrat ). Also ist auch hier die Abfassung eines Testamentes ( handschriftlich oder notariell ) zu empfehlen. Soweit Sie ein notarielles Testament errichten, benötigt der Erbe grundsätzlich keinen Erbschein.

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