Schutz vor Verlusten bei einem geleasten Auto
Frage : Wir wollen ein Auto leasen. Müssen wir eine spezielle Versicherung dafür abschließen ? Es antwortet Versicherungsexpertin Ingrid Laue.
Zu einem Leasing-Vertrag gehört immer auch der Abschluss einer Vollkasko-Versicherung. Um sich beim Totalverlust eines geleasten Fahrzeuges zu schützen, empfiehlt sich der Abschluss einer sogenannten Gap-Versicherung. Gap kommt aus dem Englischen und bedeutet Differenz / Lücke. Denn wenn ein geleastes Fahrzeug ge-stohlen wird oder einen Totalschaden erleidet, muss der Leasing-Nehmer den Ablösewert an den Fahrzeugeigentümer zahlen.
Liegt der Ablösewert über dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs, den die Kfz-Versicherung abzüglich eines vereinbarten Selbstbehaltes zahlt, muss der Leasing-Nehmer die Differenz zahlen. Die Gap-Versicherung deckt diese Differenz und schützt den Leasing-Nehmer so vor fi nanziellen Risiken.
Die meisten Leasing-Gesellschaften bieten eine Gap-Versicherung im Rahmen von Service-Paketen oder auch serienmäßig an. Bei vielen Versicherungsgesellschaften lässt sich die Gap-Deckung in die Kaskoversicherung einschließen. Es sollten Angebote verglichen und ein günstiger Vertrag ausgewählt werden.