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Schutz vor Verlusten bei einem geleasten Auto

30.08.2007, 04:56

Frage : Wir wollen ein Auto leasen. Müssen wir eine spezielle Versicherung dafür abschließen ? Es antwortet Versicherungsexpertin Ingrid Laue.

Zu einem Leasing-Vertrag gehört immer auch der Abschluss einer Vollkasko-Versicherung. Um sich beim Totalverlust eines geleasten Fahrzeuges zu schützen, empfiehlt sich der Abschluss einer sogenannten Gap-Versicherung. Gap kommt aus dem Englischen und bedeutet Differenz / Lücke. Denn wenn ein geleastes Fahrzeug ge-stohlen wird oder einen Totalschaden erleidet, muss der Leasing-Nehmer den Ablösewert an den Fahrzeugeigentümer zahlen.

Liegt der Ablösewert über dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs, den die Kfz-Versicherung abzüglich eines vereinbarten Selbstbehaltes zahlt, muss der Leasing-Nehmer die Differenz zahlen. Die Gap-Versicherung deckt diese Differenz und schützt den Leasing-Nehmer so vor fi nanziellen Risiken.

Die meisten Leasing-Gesellschaften bieten eine Gap-Versicherung im Rahmen von Service-Paketen oder auch serienmäßig an. Bei vielen Versicherungsgesellschaften lässt sich die Gap-Deckung in die Kaskoversicherung einschließen. Es sollten Angebote verglichen und ein günstiger Vertrag ausgewählt werden.

leserfragen@regio-m.de