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Rundfunkgebühren auch im Wochenendhaus

10.05.2007, 07:37

Ich möchte im Sommer für drei bis vier Monate mein Fernsehgerät mit in meinen Bungalow nehmen. Muss ich dafür zusätzlich Gebühren entrichten ? Wenn ja in welcher Höhe und mit welchem Formular ? Es antwortet Nicole Hurst, Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Gebühreneinzugszentrale ( GEZ ).

Für Rundfunkgeräte in Zweit- oder Ferienwohnungen, Wochenendhäusern, Wohnwagen und stationär aufgestellten Wohnmobilen sind Gebühren zu zahlen. Dies gilt unabhängig von den am Hauptwohnsitz angemeldeten Geräten. Eine saisonale An- und Abmeldung der Rundfunkgeräte ist nicht möglich. Die Rundfunkgebühren müssen ganzjährig in Zweit- oder Ferienwohnungen, Wochenendhäusern, Wohnwagen und stationär aufgestellten Wohnmobilen gezahlt werden.

Ausnahmen : Tragbare Rundfunkgeräte, die nur vorübergehend oder gelegentlich, z. B. auf Urlaubsreisen in eine angemietete Ferienwohnung, mitgenommen werden, müssen nicht angemeldet werden. Dies gilt jedoch nur, wenn Geräte am Hauptwohnsitz angemeldet sind.

Verbleibt das Gerät überwiegend in der Zweitwohnung oder im Wochenendhaus, in der Gartenlaube, im Wohnwagen oder in stationär aufgestellten Wohnmobilen, müssen dafür Gebühren entrichtet werden. Besitzt ein Rundfunkteilnehmer nur ein tragbares Gerät, so ist dies sein Erstgerät, und es besteht dafür Anmelde- und Gebührenpfl icht.

Die Formulare zum Anmelden finden Sie unter www. gez. de. Zudem liegen sie bei Banken und Sparkassen aus. Die monatlichen Rundfunkgebühren betragen 5, 52 Euro ( Radio und ein " neuartiges Rundfunkgerät "), mit einem Fernseher beträgt der Preis insgesamt 17, 03 Euro.

leserfragen@regio-m.de