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Dubiose Faxe im Umlauf Eintrag ohne Auftrag?

08.03.2007, 04:56

Frage : Ich habe ein Fax von einem Unternehmen bekommen mit der Mitteilung, dass ich in ein Internet-Branchenverzeichnis aufgenommen wurde. Sollte ich nicht reagieren, wird das als Vertragsabschluss gewertet. Wie soll ich mich verhalten ? Es antwortet Lothar Schirmer von der Kripo-Beratungsstelle Magdeburg.

Ähnliche Schreiben haben in zurückliegender Zeit viele Firmen in Sachsen-Anhalt bekommen. Das Übersenden derartiger Schreiben an Unternehmen, mit denen keine geschäftlichen Beziehungen bestehen, ist ein Verstoß gegen die Wettbewerbsbestimmungen.

Das Fax stammt in diesem Fall von einem Internetanbieter, der eine Plattform für Unternehmen der jeweiligen Region anbietet. Diese Plattform existiert tatsächlich, und die angeschriebenen Unternehmen können sich per Mausklick davon überzeugen, dass sie auch tatsächlich gelistet sind.

Das Unseriöse an der Verfahrensweise besteht darin, dass von den Unternehmen nie ein Auftrag zur Einstellung ins Netz gegeben wurde. In dem Schreiben suggeriert der Absender, das man bereits Kunde sei und auch eine Kundennummer habe. Im Text heißt es, dass für den " Jahres-Datenabgleich " die beigefügten Daten ( Name, Anschrift, Telefonnummer ... ) überprüft, kostenlos geändert und kostenlos zurückgefaxt werden sollen. Bei genauerem Studium des Schreibens ist allerdings ersichtlich,

dass Änderung und Rückfax das einzig kostenlose sind. Für eine Präsentation auf der Internetseite fallen Kosten an. Ein absolut unseriöses Geschäftsgebaren zeigt sich in der Formulierung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, in denen es heißt : " Der Vertrag beginnt am Tag der Eintragung, wenn der Auftragnehmer nicht innerhalb von 14 Tagen diesem Antrag widerspricht. ".

Da wird also das Unternehmen, das ungefragt ein Fax bekam und ohne Zustimmung auf der Internetplattform erschien, genötigt zu reagieren, um einen Vertrag abzuwenden. Um den Druck auf den Adressaten zu erhöhen, wird in der Folge von Kosten für Mahnung in Höhe von 7, 50 Euro und Rücklastschriften, die mit je 25 Euro berechnet werden, gesprochen.

Wer so ein Fax bekommt, sollte nicht darauf reagieren und auch Rechnungen, Mahnungen oder Schreiben von Inkassounternehmen ignorieren, sofern nicht selbst Kontakt zu dem Unternehmen aufgenommen wurde. Droht das Unternehmen mit einem gerichtlichen Mahnbescheid, dann sollte bei der Polizei Anzeige wegen Betrugsverdachts erstattet werden.

leserfragen@regio-m.de