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Lebensversicherung Wer erbt im Versicherungsfall?

23.01.2007, 04:56

Frage : Ich habe im vergangenen Jahr einen Lebensversicherungsvertrag abgeschlossen. Wer erhält nach meinem Tod das Geld ? Es antwortet Steffen Kiupel, Geschäftsführer der Notarkammer Sachsen-Anhalt.

Die im Todesfall fällige Versicherungssumme steht grundsätzlich der Person zu, die im Versicherungsvertrag vom Versicherungsnehmer als bezugsberechtigte Person benannt worden ist. Existiert eine solche Benennung, fällt die Versicherungssumme nicht in den Nachlass des Versicherungsnehmers. Vielmehr hat der Bezugsberechtigte als Drittbegünstigter einen unmittelbaren vertraglichen Anspruch gegen den Versicherer auf Zahlung der Versicherungssumme.

Der Versicherungsnehmer kann die Benennung des Bezugsberechtigten grundsätzlich widerrufen und beispielsweise eine andere Person benennen. Eine solche Änderung des Bezugsberechtigten erfordert eine schriftliche Anzeige des Versicherungsnehmers an den Versicherer und kann nicht lediglich im Testament des Versicherungsnehmers erfolgen.

Ist im Versicherungsvertrag keine bezugsberechtigte Person bestimmt, gehört die Versicherungssumme zum Nachlass und steht dann den gesetzlichen oder testamentarisch festgelegten Erben zu. ( rgm )

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