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Grundbuch Auch Notar kann Einsicht nehmen

04.12.2006, 04:51

Was steht alles im Grundbuch und welche Informationen erhält man beim Grundbuchamt ? Es antwortet Notar Uwe Glöckner :

Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, das beim Grundbuchamt geführt wird und dort auch eingesehen werden kann, soweit ein berechtigtes Interesse besteht. Ein solches berechtigtes Interesse hat etwa jeder, für den bereits ein Recht in diesem Grundbuch eingetragen ist, gelegentlich aber auch der Mieter oder der Ehegatte.

Im Grundbuch ist jedes Grundstück im Bezirk auf einem Extrablatt eingetragen. Es besteht aus dem Bestandsverzeichnis und drei Abteilungen. Abteilung I gibt Auskunft über den Eigentümer, Abteilung II über Lasten und Beschränkungen des Eigentums, Abteilung III über eingetragene Grundschulden, Rentenschulden und Hypotheken.

Für jede Eintragung bedarf es einer öffentlichen oder öffentlich beglaubigten Urkunde. Der Grundbuchauszug ist eine Abschrift aller Eintragungen im Grundbuch. Voraussetzung für die Anforderung eines Grundbuchauszuges ist ein berechtigtes Interesse auf Grundbucheinsicht.

In Sachsen-Anhalt ist das Grundbuchamt jeweils das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück gelegen ist. Sie haben stets die Möglichkeit, die Grundbucheinsicht auch über einen Notar vornehmen zu lassen.