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Recht In welchem Fall gilt eine Patientenverfügung?

10.11.2006, 04:51

Unter welchen Voraussetzungen ist eine Patientenverfügung gültig ? Muss das Vormundschaftsgericht die Umsetzung genehmigen ?
Es antwortet Notar Uwe Glöckner.

Als Patientenverfügung ist die formulierte Bitte des zukünftigen Patienten an die behandelnden Ärzte zu verstehen, im Falle einer Erkrankung, die erkennbar zum Tode führt, keine weiteren Eingriffe, das heißt keine Verlängerung des Leidens mit Mitteln der Intensivtherapie und damit eine Verzögerung des Sterbeprozesses vorzunehmen.

Die Patientenverfügung ist für die behandelnden Ärzte eine wichtige Entscheidungshilfe und grundsätzlich bindend. Formvorschriften gibt es dafür nicht. Es empfi ehlt sich aber, einen Notar aufzusuchen. Die notarielle Urkunde wird erst nach ausführlicher Beratung aufgesetzt und vermittelt eindeutig die Geschäfts-, Einsichts-, und Urteilsfähigkeit des Betroffenen. Eine vorherige Beratung mit dem Arzt des Vertrauens ist empfehlenswert, aber nicht unbedingt erforderlich.

Verschiedentlich wird die Empfehlung ausgesprochen, die Patientenverfügung in zeitlichen Abständen durch Angabe von Datum und Unterschrift auf der Verfügung erneut zu bestätigen. Ein weiterer Notarbesuch ist hierfür allerdings nicht erforderlich. In der Praxis weit verbreitet und zur Durchsetzung des jeweils aktuell geäußerten Patientenwunsches ist es oftmals empfehlenswert, diesen Wunsch durch eine Person des Vertrauens ( so genannter Vorsorgebevollmächtigter ) aussprechen zu lassen. Deswegen sollte neben der Patientenverfügung auch immer an die Errichtung einer Vorsorgevollmacht gedacht werden.

Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 17. März 2003 entschieden, dass ein gerichtlich bestellter Betreuer zwar den Willen des zu Betreuenden aus dessen Patientenverfügung in eigener Verantwortung zu äußern hat, aber die Zustimmung in ärztlicherseits angebotene lebenserhaltende oder -verlängernde Maßnahmen nur wirksam mit Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes verweigern kann. Wenn Sie neben der Patientenverfügung eine Vorsorgevollmacht errichtet haben, dürfte diese Entscheidung auch auf die dort bevollmächtigten Personen anwendbar sein. ( rgm )

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