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Baufinanzierung Ist eine Löschung der Grundschuld notwendig?

14.09.2006, 04:55

Frage : Wir haben unser Darlehen, das wir zur Baufinanzierung aufgenommen hatten, abgezahlt. Müssen wir die Grundschuld für die Bank im Grundbuch löschen lassen ?

Es antwortet Notar Uwe Glöckner : Die Grundschuld ist eine Belastung des Grundstücks in der Weise, dass an den Gläubiger eine bestimmte Geldsumme aus dem Grundstück zu zahlen ist. Erfolgt die Zahlung nicht oder nicht vollständig, kann der Gläubiger die Versteigerung des Grundstücks zur Durchsetzung seiner Forderungen anordnen lassen.

Die Grundschuld ist nicht an eine konkrete Darlehensaufnahme gebunden, sondern kann auch als Sicherheit für künftig erneut aufgenommene Kredite verwendet werden. Der Gläubiger einer solchen Grundschuld ist zu deren Rückgabe an den Eigentümer verpflichtet, wenn das Darlehen abgezahlt ist. Der Eigentümer kann dann frei entscheiden, ob er die Grundschuld als Sicherheit für ein künftiges Darlehen behält, diese an einen anderen Gläubiger abtritt oder selbige erlöschen soll. Im letzten Fall stellt der Eigentümer beim Notar einen Löschungsantrag und muss zur Löschung der Grundschuld eine Bewilligung der Gläubigerin, ebenfalls in notarieller Form, vorlegen. Bei Sparkassen reicht eine von dieser gesiegelte Erklärung aus. Für die Löschung sollte sich der Eigentümer regelmäßig dann entscheiden, wenn absehbar kein neuer Kredit aufgenommen werden soll. Werden Grundschulden für private Personen oder Gesellschaften, die nicht Kredit institute sind, bestellt, ist besondere Vorsicht geboten. Hier sollte die Grundschuld nach Wegfall des Sicherungsgrundes so bald wie möglich gelöscht oder an den Eigentümer abgetreten werden. Verstirbt z. B. ein Inhaber der Grundschuld, geht diese auf dessen Erben über. Zur Austragung der Grundschuld oder Hypothek ist dann die Bewilligung aller Erben unter Nachweis sämtlicher Erbfolgen durch Erbscheine oder notarielle Testamente erforderlich. ( ukl )