1. Startseite
  2. >
  3. Leben
  4. >
  5. Vermieter darf keinen Wohnungsschlüssel haben

Mietrecht Vermieter darf keinen Wohnungsschlüssel haben

15.08.2006, 04:56

Frage : Ist der Vermieter berechtigt, von jeder Wohnung einen Schlüssel für den Notfall zu behalten ? Es antwortet Rechtsanwältin Ellen Schultz vom Deutschen Mieterbund, Vorsitzende des Landesverbandes Sachsen-Anhalt :

Auch " für alle Fälle " darf ein Vermieter keinen Wohnungsschlüssel von seinen Mietern zurück behalten. Einzige Ausnahme : Der Mieter hat es dem Vermieter ausdrücklich gestattet ( AG Tecklenburg WM 91, 579 ; AG Ellwangen WM 91, 340 ). Hat der Vermieter das Einverständnis des Mieters zum Behalt eines Schlüssels, darf er während der Abwesenheit des Mieters die Wohnung ohne dessen Zustimmung nicht betreten. Andernfalls begeht er Hausfriedensbruch – der Mieter kann gegen seinen Vermieter sogar Anzeige erstatten.

Betritt der Vermieter dennoch eine Wohnung, hat der Mieter das Recht auf eine fristlose Kündigung des Mietvertrages ( Landgericht Berlin WM 99, 332 ; AG Heidelberg WM 78, 69 ). Gibt es Anzeichen oder Vermutungen, dass der Vermieter die Wohnung bei Abwesenheit des Mieters betritt, darf der Mieter die Wohnungseingangstür zusätzlich sichern. Überlässt der Mieter dem Vermieter keinen Schlüssel, so muss bei längerer Abwesenheit gewährleistet sein, dass der Vermieter oder ein Beauftragter des Vermieters im Notfall Zutritt zur Wohnung hat.

Daher sollte der Mieter bei langer Abwesenheit einen Schlüssel in der Nachbarschaft hinterlegen oder bei einem in der Nähe wohnenden Bekannten abgeben. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollte dies auch dem Vermieter für den Notfall mitgeteilt werden. ( ukl )

leserfragen@regio-m.de