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Private Rentenversicherung Übernimmt der Staat für Soldaten die Beiträge?

11.08.2006, 04:56

Frage : Unser Sohn tritt Anfang Oktober seinen Grundwehrdienst an. Wir haben gehört, dass der Staat die Beiträge für seine private Rentenversicherung während dieser Zeit übernimmt. Stimmt das ? Es antwortet Versicherungsexpertin Ingrid Laue :

Für die Dauer des Grundwehrdienstes haben Rekruten die Möglichkeit, die Beiträge für eine private Kapital-Lebensversicherung und private Rentenversicherung ( auch Riester-Rente ) vom Staat erstattet zu bekommen. Zu den Voraussetzungen gehört, dass es sich um Versicherungen mit laufender Beitragszahlung handelt, bei der eine VersicherungsleistungimErlebensfall nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres des Versicherten fällig wird. Die Verträge müssen schon mindestens zwölf Monate vor dem Dienstbeginn bestanden haben.

Gezahlt wird auch nur, wenn der Soldat oder Zivildienstleistende selbst Versicherungsnehmer, versicherte Person und Bezugsberechtigter im Erlebensfall ist und die Beiträge zumindest in den letzten zwölf Monaten aus der eigenen Tasche gezahlt wurden ( nicht etwa von den Eltern ). Das können das eigene Arbeitseinkommen, eigene Einkünfte oder Lohnersatzleistungen sein, die über der Geringfügigkeitsgrenze von derzeit 400 Euro monatlich liegen müssen.

Haben die Eltern den Lebensversicherungsvertrag abgeschlossen, weil der Sohn zu dem Zeitpunkt noch minderjährig war, werden Beiträge nur erstattet, wenn für den Dienstpfl ichtigen mindestens zwölf Monate vor Beginn des Wehr- / Zivildienstes ein unwiderrufliches Bezugsrecht für den Erlebensfall vereinbart war. Voraussetzung für die Beitragserstattung ist, dass ein Antrag gestellt wird. Hat die zuständige Wehrbereichsverwaltung oder das Bundesamt für den Zivildienst über den Antrag entschieden, erhält der Dienstpfl ichtige einen Bescheid über die Höhe der Erstattung. Der Betrag richtet sich nach den in der Vergangenheit durchschnittlich entrichteten Beiträgen. ( ila )

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