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Straßenverkehrsordnung Auch zur Ferienzeit Tempo 30 vor der Schule?

22.08.2006, 04:56

Frage : Muss man vor einer Schule in einer Tempo-30-Zone mit dem Zusatz " Achtung Schulkinder " auch in der Ferienzeit konsequent mit Tempo 30 km / h fahren ? Es antwortet Michael Erdmann vom ADAC Niedersachsen / Sachsen-Anhalt :

Auch während der Ferienzeit muss in einer Tempo-30-Zone die vorgeschriebene Geschwindigkeit eingehalten werden. Die Verkehrsschilder sind ganzjährig gültig. Das Gefahrzeichen 136 ( Kinder ) weist lediglich auf die mögliche Gefahrensituation hin.

Da sich Kinder aber auch während der Ferienzeiten in der Schule aufhalten – wie beispielsweise zur Hortbetreuung oder zu Ferienspielen – müssen Autofahrer zu jeder Jahreszeit auf das Tempolimit achten. Denn : Kinder sind die schwächsten Teilnehmer am Straßenverkehr und benötigen daher den bestmöglichen Schutz.

Um die Geschwindigkeitsbeschränkung im Bereich von Schulen sinnvoll einzuschränken, wird vielfach von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km / h mit dem Gefahrzeichen " Kinder " und darunter einer zeitlichen Einschränkung, zum Beispiel 7-15 Uhr, zu kombinieren. So ist für Autofahrer eindeutig geregelt, dass nur in der vorgegebenen Zeit das verringerte Tempo gefahren werden muss. Schließt sich an die Schule allerdings ein Wohngebiet an, macht es oft keinen Sinn, auf eine zeitliche Beschränkung zurückzugreifen. Hier entscheiden sich die Straßenverkehrsbehörden dann für eine dauerhafte Tempo-30-Zone. ( ukl )

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