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Deutsche Rentenversicherung Bei Arbeitslosigkeit Rentenansprüche sichern?

25.08.2006, 04:56

Frage : Unsere Tochter hat in diesem Jahr keine Lehrstelle gefunden. Wie sieht es nun für das kommende Jahr mit den Ansprüchen für die Rente aus ? Es antwortet Cathrin Prinzke von der Deutschen Rentenversicherung Bund, Beratungsstelle Magdeburg.

Wichtig ist zunächst, dass mit der zuständigen Agentur für Arbeit Kontakt aufgenommen wird, auch wenn kein Anspruch auf Leistungen besteht. Nur wer dort ausbildungssuchend oder arbeitslos gemeldet ist, kann in der Zeit zwischen dem 17. und dem 25. Lebensjahr auch ohne Unterbrechung einer versicherungspfl ichtigen Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit Rentenansprüche angerechnet bekommen. Voraussetzung ist jedoch die regelmäßige Meldung bei der jeweiligen Agentur für Arbeit.

Bei jungen Menschen, die bereits das 25. Lebensjahr vollendet haben, muss bei der Anerkennung einer Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug grundsätzlich die Unterbrechung einer versicherungspfl ichtigen Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit vorliegen.

Die Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit hat einen indirekten Einfluss auf die Rentenberechnung, wenn später weitere beitragsfreie Zeiten wie zum Beispiel Mutterschutz, Fachschulausbildung oder Arbeitsunfähigkeit eigenständig bewertet werden.

Eine direkte Rentensteigerung ist durch diese Zeit allerdings nicht möglich. Weiterhin zählt diese Anrechnungszeit bei der Erfüllung der 35-jährigen Wartezeit für die Altersrente für langjährig Versicherte mit. Denn : Nur wer mindestens 35 Jahre auf seine Rentenzeiten angerechnet bekommt, kann auch eine Altersrente bei der Deutschen Rentenversicherung Bund beantragen. Ist dieser Zeitraum nicht erfüllt, kann keine Altersrente ausgezahlt werden.

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