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Geld Dem Enkelkind ein Sparbuch schenken?

06.07.2006, 04:56

Frage : Ich möchte meinem Enkel zur Einschulung ein Sparbuch schenken. Was muss ich beachten ? Es antwortet Finanzexpertin Ingrid Laue.

Sie können das Sparbuch auf Ihren Namen ausstellen lassen. Das Kontoguthaben bleibt, auch in steuerlicher Hinsicht, Ihr Vermögen. Sie sind Gläubiger der Sparanlage, bis Sie das Sparbuch Ihrem Enkel übergeben und mit ihm gemeinsam bei der Bank oder Sparkasse die Umschreibung beantragen.

Sie können beispielsweise durch eine Zusatzvereinbarung bestimmen, zu welchem Zeitpunkt oder Ereignis der Gläubigerwechsel erfolgen soll ( zum Beispiel zum Abitur ). Vorteil dieser Möglichkeit ist, dass Sie über das Sparbuch frei verfügen können, solange das Guthaben noch nicht auf den Enkel übergegangen ist. Rechte des Enkels bestehen während dieser Zeit noch nicht.

Entwickelt sich der Enkel also entgegen Ihren Vorstellungen, können Sie vom Sparbuch abheben oder es kündigen. Ist der Enkel zum Zeitpunkt des Gläubigerwechsels noch minderjährig, haben die Eltern in gesetzlicher Vertretung des Enkels Verfügungsmöglichkeiten über das Guthaben, ohne dass Sie als Schenker etwas dagegen unternehmen können.

Um sicherzustellen, dass in Ihrem Todesfall das Guthaben auf den Enkel übergeht, ist unter anderem Folgendes zu beachten : Nur wenn der Enkel von der Schenkung informiert wird und sie durch seine Unterschrift, beziehungsweise die seiner Eltern, annimmt, wird sichergestellt, dass die Schenkung mit Eintritt des Todesfalles wirksam wird. Das bedeutet, dass der Enkel die Zuwendung nicht nach den Bereicherungsgrundsätzen an die Erben wieder herausgeben muss, wenn diese als Rechtsnachfolger den Schenkungsvertrag nachträglich widerrufen. Wenn der Enkel minderjährig ist, müssten seine gesetzlichen Vertreter ( Eltern ) für ihn die Annahme der Schenkung erklären. Das Sparkonto lässt sich aber auch auf den Namen des Enkels mit Unterschrift der Eltern eröffnen. Dieser ist dann sofort Gläubiger der Spareinlage und damit für das Kontoguthaben steuerpfl ichtig. Sie haben als Schenker dann keinen Zugriff mehr auf das Konto. ( rgm )

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