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Recht Müssen Streikende am Arbeitsplatz bleiben?

13.07.2006, 04:56

Leserfrage : Müssen sich Streikende während eines Streiks in der Zeit ihrer Arbeitszeit unbedingt an ihrem Arbeitsplatz aufhalten ? Es antwortet Heye de Buhr, Landesrechtsschutzleiter bei ver.di in Sachsen-Anhalt.

Grundsätzlich wird der Streik nach einer Abstimmung unter den Beschäftigten durch die zuständige Gewerkschaft ausgerufen. Diese organisiert vor Ort eine Streikleitung.

Neben den regionalen Gesprächen und Verhandlungen mit dem Arbeitgeber bestimmt auch die Streikleitung, wie die Organisation der Streikposten erfolgt. So wird durch sie unter anderem festgelegt, wer als Streikposten eingesetzt wird sowie wo, ob und wann es eine Streikversammlung geben soll.

Wenn aus Sicht der Streikleitung eine Anwesenheit aller Kolleginnen und Kollegen, die sich an dem Streik beteiligen, nicht erforderlich ist, ist eine Anwesenheit vor Ort nicht zwingend notwendig. Durch den Streikaufruf sind die Arbeitnehmer gegenüber ihrem Arbeitgeber berechtigt, am Streik teilzunehmen und ihre Arbeitspflichten zu suspendieren.

Ob der Arbeitnehmer von seinem Recht Gebrauch macht, ist seine freie Entscheidung. Auch über den Zeitpunkt, ab wann er sich dem Streik anschließt, entscheidet jeder Arbeitnehmer selbst. Grundsätzlich ist eine Streikteilnahmeerklärung

erforderlich. Die schlüssige Bekundung der Arbeitnehmer durch Nichterscheinen am Arbeitsplatz oder Niederlegung der Arbeit ist aber ausreichend.

Übrigens : Während eines Streiks muss der Arbeitgeber seinen streikenden Mitarbeitern kein Gehalt zahlen. Gewerkschaftsmitglieder

können aber von ihrer Gewerkschaft als Ersatz für ihren Lohn bzw. ihr Gehalt ein so genanntes Streikgeld als Ausgleich erhalten. ( ukl )

leserfragen@regio-m.de